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Wer gehört auf die Wählerliste?

J
Jacky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, ein Mitarbeiter der für 2 Jahre nach England versetzt ist, von dort sein Gehalt bekommt und danach wieder zu uns kommt. Gehört der auf die Wählerliste?? Vielen Dank für Eure Hilfe

lg Jacky

1.03403

Community-Antworten (3)

S
Shadowweaver

10.04.2010 um 19:20 Uhr

Hallo Jacky, ist der Mitarbeiter zur Zeit noch in England und für wie lang noch? Hoffe die Infos können dir helfen. Montage -und Aussendienstmitarbeiter sind dem Betrieb wahlberechtigt,in dem sie eingegliedert sind.Dies ist der Betrieb,dessen Leitung dem Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist.

Im Ausland eingesetzte Mitarbeiter sind wahlberechtigt,wenn sie nur vorübergehend nicht im Inland eingesetzt werden bzw nur vorübergehend in einer betrieblichen Organisation im Ausland eingegliedert werden.

J
Jacky

10.04.2010 um 20:50 Uhr

Hallo Shadowweaver,

erstmal vielen Dank für die Hilfe.

Ja, der Mitarbeiter ist z.Zt. in England und zwar jetzt noch für 1,8 Jahre. Weisungsbefugt ist wohl der Chef der engl. Niederlassung. Dieses vorübergehend tja, er kommt nach diese Zeit wieder nach Deutschland. In England wird er vorbereitet auf die leitende Tätigkeit in Deutschland, z. Zt. ist er aber nicht leitend. Theoretisch könnte er sich wählen lassen (falls er gewählt wird) da er z.Zt. auf der Wählerliste steht und in 1,8 Jahren als Leitender und BR zurückkommen. Irgendwas stört mich daran doc h sehr.

S
Shadowweaver

11.04.2010 um 18:32 Uhr

Also nach dem was du schreibst ist er hier in deutschland nicht wahlberechtigt da er im englischenBetrieb eingegliedert ist und wenn er definitiv als leitender Angstellter wieder kommt hat sich das sowieso erledigt.Da sind deine Zweifel schon mehr als berechtigt und mehr als verständlich.

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