Endgeltfortzahlung bei Überstunden und deren Ausfall im Schichtplan
Hallo,folgendes Problem, wir haben einen Schichtplan der 4Wochen im voraus für die Mitarbeiter erstellt wird ,dort werden auch die tägliche 0,5Stunden Mehrarbeit und der 1 Samstag als Mehrarbeit eingestellt. unser Streitpunkt mit dem AG ist der , wenn die Überstunde abgesagt werden ,täglich oder auch der Samstag bekommen die Mitarbeiter die Zeit nicht bezahlt,bzw als negativ Zeit auf das Überstundenkonto geschrieben. Allerdings auch nicht die vereinbarten Mehrarbeitszuschläge von 30%.
der AG argumentiert da die Regelarbeitszeit von Mo-Fr geht und der Samstag dann kurzfristig abgesagt wird,er diesen auch nicht bezahlen muss.
Wir denken das er bezahlen muss,und auch die Zuschläge.
Community-Antworten (6)
19.04.2021 um 12:39 Uhr
soweit ich weiß, ist ein Schichtplan verbindlich. Wenn also Mehrarbeit eingetragen wird, dann muss der AG diese auch vergüten (auf dem Konto gutschreiben), wenn er sie dann doch nicht in Anspruch nimmt. Ob er auch den Zuschlag zahlen muss? Keine Ahnung!
Zu dem Thema solltet Ihr einen RA befragen. Denke nicht, das der AG sich auf irgendwelche Infos aus einem Forum einlassen wird.
19.04.2021 um 13:33 Uhr
"Keine Änderung ohne Mitbestimmung - Rechtswirksamkeit eines Schichtplanes
- Ein Schichtplan kann ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht durch Direktionsrecht des Arbeitgebers verändert werden.
- Dem Arbeitnehmer steht für den Fall, dass er mit der Veränderung zu seinen Ungunsten nicht einverstanden ist, Anspruch auf Vergütung für die ausfallenden Schichtstunden zu.
- Ansprüche aus Arbeitszeitkonten sind frühestens zum Ablauf des Verteilzeitraums fällig, sodass eine Ausschlussfrist auch erst zu diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt." Quelle:http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm
Dabei entsteht ein Anspruch über § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
19.04.2021 um 13:36 Uhr
Zitat celestro : soweit ich weiß, ist ein Schichtplan verbindlich.
Dienstpläne nicht kurzfristig ändern
- Hat der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten (§ 106 Satz 1 GewO) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.
- Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG (vier Tage im Voraus) zurückgegriffen werden. Ist der Adressat hiernach nicht verpflichtet, der geänderten Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, so kann dieser die Weigerung auch dann nicht mit fristloser Kündigung beantworten, wenn der Adressat ihm bei Aufrechterhaltung des Änderungswunschs die „Krankschreibung” in Aussicht gestellt hat. (ArbG Berlin 28. Kammer, 05.10.2012 — 28 Ca 10243/12)
19.04.2021 um 13:45 Uhr
Schichtpläne und dessen nähere Ausgestaltung, die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten und die Änderung von bereits aufgestellten Dienstplänen sind mitbestimmungspflichtig. Jeder einzelne Schichtplan und jede Schichtplanänderung müssen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.
Vergleich :
LAG Berlin-Brandenburg (17.01.2019) Aktenzeichen 26 TaBV 1175/18
19.04.2021 um 14:10 Uhr
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man zu diesem Punkt klare Aussagen in der Betriebsvereinbarung festgelegt hat. Wird aber leider viel zu selten gemacht.
19.04.2021 um 14:48 Uhr
Meine Gedanken, ohne dies in Stein zu meißeln, dazu sind wie folgt. Wie celestro schon schreibt ist ein Schichtplan verbindlich und kann nicht einseitig geändert werden. Selbst dann nicht wenn er den Zusatz enthält "ohne Gewähr" oder ähnlichem. Mehrarbeit ist ja anders als Überstunden Vergütungspflichtig. Daher gehe ich davon aus diese ausgefallenen Mehrarbeiten mit allen Zubehörteilen zu Vergüten sind Siehe hier Annahmeverzug. Denn des weiteren trägt ja auch der AG das Betriebsrisiko und nicht der AN. Bei dem ganzem gehe ich auch davon aus das ihr der Änderung des Schichtplans nicht zugestimmt habt und das der AG dies dann Einseitig so angeordnet hat und das ihr keine versteckten Klausen in einer Vereinbarung zu Mehrarbeit habt. Was auf keinen Fall sein kann das diese ausgefallenen Mehrarbeitsstunden irgendwo als Minusstunden auftauchen. So weit mal meine Gedanken.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Darf BR meinen Schichtplan ablehnen?
ÄlterHallo Zusammen , ich war ein Betriebsratmitglied,ich arbeite in Flughafen.Bei uns gibst Schicht-System Wochenendarbeit und Sonntag Arbeit. Wir arbeiten mit dem Schichtplan und aber ich arbeite aus ge
Frage zu Wechselschichtplan
ÄlterHallo! In einem anderen Tread war ja schon die Rede von unserem Personalrat, auf den absolut kein Verlaß ist. Der AG (Öffentlicher Dienst Bund) will bei uns einen neuen Schichtplan für eine Gruppe vo
Frühzeitiges aushängen Schichtplan
Älter1.Der Betriebsrat hat beschlossen, dass der wöchentliche Schichtplan(3 Schichtsystem) spätestens am Mittwoch für die darauf folgende Woche aushängen muss. Begründung: Der Arbeitgeber hat eine Fürs
Schichtplan
ÄlterAG gibt immer am Freitag einen Schichtplan an die MA für in 4 Wochen. Auf dem Schichtplan stehen aber auch weitere 4 Wochen darauf. Hier die Frage, ob diese auch bindent sind für die MA oder nur die