Eingruppierung
Guten Abend zusammen
Wir im Unternehmen sind außer tariflich und möchten mit der Geschäftsleitung eine Eingruppierungstabelle erstellen für den Stahlbereich.
Nun möchte die Geschäftsleitung eine Eingruppierung nach Tätigkeiten erstellen. Nun soll jeder Mitarbeiter zu jeder Tätigkeit prozentual eingestuft werden (nach Erfahrung und können) und daraus ergibt sich dann später das Entgelt.
Wir als Betriebsrat haben es abgelehnt, weil es unserer Meinung nach eine Leistungsbeurteilung ist.
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (3)
17.04.2021 um 02:53 Uhr
Naja ... Ihr wollt eine Tabelle und müsst Euch mit dme AG einigen. Wenn Ihr nicht zustimmt, bekommt Ihr ggf. keine Entgelttabelle. Ob Ihr das wollt, oder nicht ... müsst Ihr wissen.
17.04.2021 um 11:18 Uhr
Die Frage wäre, ob hier ein Fall von § 77 Abs. 3 BetrVG vorliegt. Die Beschreibungen der Tätigkeiten in den Entgeltgruppen wird üblicherweise tariflich geregelt.
Da müsstet ihr schon ein ganz anderes Entgeltsystem im Auge haben.
Besser wäre es, die Gewerkschaft ins Boot zu holen. Der BR ist keine Ersatzgewerkschaft.
19.04.2021 um 13:06 Uhr
@Krambambuli
Ob die Gewerkschaft bei außertariflichen Verträgen hilft?
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