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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingruppierung

J
Jogger85
Apr 2021 bearbeitet

Guten Abend zusammen

Wir im Unternehmen sind außer tariflich und möchten mit der Geschäftsleitung eine Eingruppierungstabelle erstellen für den Stahlbereich.

Nun möchte die Geschäftsleitung eine Eingruppierung nach Tätigkeiten erstellen. Nun soll jeder Mitarbeiter zu jeder Tätigkeit prozentual eingestuft werden (nach Erfahrung und können) und daraus ergibt sich dann später das Entgelt.

Wir als Betriebsrat haben es abgelehnt, weil es unserer Meinung nach eine Leistungsbeurteilung ist.

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

17.04.2021 um 02:53 Uhr

Naja ... Ihr wollt eine Tabelle und müsst Euch mit dme AG einigen. Wenn Ihr nicht zustimmt, bekommt Ihr ggf. keine Entgelttabelle. Ob Ihr das wollt, oder nicht ... müsst Ihr wissen.

K
krambambuli

17.04.2021 um 11:18 Uhr

Die Frage wäre, ob hier ein Fall von § 77 Abs. 3 BetrVG vorliegt. Die Beschreibungen der Tätigkeiten in den Entgeltgruppen wird üblicherweise tariflich geregelt.

Da müsstet ihr schon ein ganz anderes Entgeltsystem im Auge haben.

Besser wäre es, die Gewerkschaft ins Boot zu holen. Der BR ist keine Ersatzgewerkschaft.

E
enigmathika

19.04.2021 um 13:06 Uhr

@Krambambuli

Ob die Gewerkschaft bei außertariflichen Verträgen hilft?

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