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Interne Stellenausschreibung ein Fake

W
Wellness
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen!

Bei uns in der Firma wurde eine interne Stellenausschreibung vorgenommen. Für alle war klar, dass dies nur eine pro forma Aktion war, weil schon über die neue Besetzung gesprochen wurde.

Auf diese Stellenausschreibung haben sich trotzdem insgesamt 6 Kandidaten beworben Langjährige Mitarbeiter, die sicherlich ebenso gut geeignet gewesen wären und die sich Chancen ausgerechnet haben. Am 06.04.2010 wurden nun alle Bewerber zu einem (Vorstellungs)-Gespräch zur GF gebeten. Gleich zum Anfang oder im laufenden Gespräch wurde den Kollegen mitgeteilt, dass die Stelle bereits vergeben ist.

Der BR hat heute am 07.04.2010 den Fall in der Sitzung behandelt (7 Tage Frist wurde eingehalten). Das Schreiben von der GF an den BR war bereits auf den 31.03.2010 datiert.

Die Bewerber fühlen sich veräppelt und der BR auch. Wie ist eure Meinung dazu, wie beurteilt ihr den ganzen Vorgang? Vielen Dank

3.30209

Community-Antworten (9)

T
Taurus

07.04.2010 um 17:27 Uhr

Jaja der Nasenfaktor. Bei Einstellungen hat der BR nur Anhörungsrecht. Solange die Kollegen noch einen Arbeitsplatz haben und diese auch erstmal nicht gefährdet sind, könnt ihr nichts machen. Es sei denn der AG "vergisst" euch darüber zu informieren. Ich würde euch Raten eine BV zum Thema "Interne Stellenauschreibungen" zu machen. Dann passiert das nicht noch einmal.

Q
quiltrr

07.04.2010 um 17:34 Uhr

Hallo Wellness,

kommt immer wieder mal vor ... ist nichts ungewöhnliches, dass ein externer Bewerber oder eine Aushilfe, die bereits auf der Stelle sitzt, vorgezogen wird.

Wenn ihr allerdings ernst genommen werden wollt, heißt das Zauberwort "gleiche Qualifikation". In der BR-Sitzung die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber miteinander vergleichen. Wenn interne Bewerber die gleiche bzw. eine bessere Qualifikation besitzen wie der externe Bewerber, könnt ihr mit dieser Begründung die Zustimmung verweigern. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Fähigkeiten und z.B. Ausbildungen etc. auch in der vorher erfolgten Stellenausschreibung für die Stelle gefordert wurden.

Das bedeutet im Endeffekt zwar nicht, dass einer "eurer" internen Bewerber die Stelle erhält - die GL kann durchaus später noch andere, auch externe Kandidaten präsentieren... Aber der "Wunschkandidat" kann ohne eure Zustimmung eben nicht eingestellt werden.

Dieses Vorgehen wirkt Wunder... "man" wird vorsichtiger, was die Äußerungen in den Bewerbungsgesprächen angeht; es werden keine Vorabzusagen gemacht; die Vorbereitung der Unterlagen und Informationen an den BR wird ordentlicher ...

Aber wie gesagt, gänzlich verhindern könnt ihr diese Praxis damit nicht.

Q
quiltrr

07.04.2010 um 17:35 Uhr

Upps ... und natürlich hat Taurus Recht:

wir haben eben eine solche BV, in der z.B. steht, dass interne Bewerber bei gleicher Qualifikation vorzuziehen sind....

B
BentoBox

07.04.2010 um 17:48 Uhr

Keine BV "interne Stellenausschreibung" (§ 93), die gibt es hier vermutlich bereits, sondern eine BV "Auswahlrichtlinien" (§ 95)!

Aber dann bitte nicht wundern wenn der AG nicht nur über die Auswahlrichtlien bei Stellenbesetzungen sprechen will.

Immer dran denken: Der AG schreibt die Stellen ja wohl nicht aus weil er das so cool findet, sondern weil der BR das verlangt. Dann darf man sich als BR aber auch nicht wundern wenn die Stellen wie verlangt ausgeschrieben werden.

Q
quiltrr

07.04.2010 um 18:05 Uhr

@BentoBox: nee - von Auswahlrichtlinien haben wir dem AG schön die Nase freigehalten...! Der Passus über die internen Bewerber steht einfach in unserer BV "interne Stellenausschreibungen"... Alles Verhandlungssache.

B
BentoBox

07.04.2010 um 18:15 Uhr

Der "Passus über die internen Bewerber" ist doch eine Auswahlrichtlinie, oder was?

P
Petrus

07.04.2010 um 18:26 Uhr

@Bento: Man muss eine Auswahlrichtlinie nicht so nennen, damit sie gültig ist ;-) Wenn der ArbGeb aber nicht weiß, dass dieser Satz eigentlich schon eine Auswahlrichtlinie darstellt oder dass es bei einer Auswahlrichtlinie nicht nur um Einstellungen gehen muss, ist der BR auch nicht verpflichtet, ihm das zu sagen...

B
BentoBox

07.04.2010 um 18:51 Uhr

Ach?

So ist das also?

W
Wellness

08.04.2010 um 09:51 Uhr

Vielen Dank für eure Einschätzung liebe Kollegen. Unser BR hat auch alles so gesehen. Für die Zukunft dürfte allerdings das Klima zwischen GF/BR/engagierte MA doch etwas angespannt sein, die Aktion hat hohe Wellen geschlagen. Wünsche einen sonnigen Tag! LG Wellness

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