Mehrheits/Listenwahl
Guten Tag, Sachlage: am 25.3.2010 um 15.00 Uhr wurde die Vorschlagsliste geschlosssen ( Mehrheitswahlliste) um 14.45 Uhr wurde eine Liste abgegeben. Somit gibt es eine Listenwahl. Nun ist die Mehrheitswahlliste zur Liste geworden. alles wurde geprüft, die doppelt kandidierten MA wurden aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden, und seit dem 30.3.2010 hängen beide Listen mit Listenführer und Fotos aus. Jetzt zur Frage: Gerade waren 4 Mitarbeiter hier und haben uns vom Wahlvorstand gesagt das sie gegen die Listenwahl klagen wollen, da sie auf der anderen Liste an einer Stelle stehen und dadurch keine Chance haben in den BR gewählt zu werden. Ist denn so etwas möglich ?? - wenn ja, bis und wie müssen sie klagen ??? Ich meine so etwas kann garnicht sein ?? Bitte um Antwort, vielen Dank dafür.
Community-Antworten (15)
07.04.2010 um 16:34 Uhr
lasse Dich nicht verrückt machen, keine Klage möglich, da Listenwahl per Gesetz gemacht werden muss sobald mehr als eine Liste eingereicht wird. Die haben halt dass Problem, dass sie frühzeitig eine Liste eingereicht haben und nun keine neue/ eigene mehr nachreichen können, da Abgabeschluss war.
Sie können also nur für das nächste mal lernen.
Zuständig wäre für eine Klage das ArbG, aber die würden hier eine Klage nicht annehmen, da kein Verstoß gegen Gesetze
07.04.2010 um 16:48 Uhr
Entschuldigt bitte, aber ich verstehe da etwas nciht...
Was genau wurde geschlossen? Eine Liste die der WV ausgehängt hat, damit sich jeder der Lust hat darauf eintragen kann? Und dann zusätzlich noch eine Liste eingereicht von einem Listenführer (der anscheinend sein Handwerk verstanden hat)?
Was passierte dann mit den Listen die eingereicht wurden? Hatten die Listenführer Zeit Mängel zu beheben?
Ich verstehe die Frage echt nciht - bin wohl zu blond
07.04.2010 um 17:06 Uhr
Hallo DonJonson, um 15.00 Uhr war Ende um sich in die Vorschlagsliste einzutragen, lag 2 Wochen an gut zugänglicher Stelle aus, damit sich jeder im Betrieb eintragen konnte. Dann um 14,.45 Uhr ( also 1/4 Stunde vorher wurde noch eine Liste mit Kandidaten abgegeben. ) Die o.g. Vorschlagsliste wurde somit zu einer weiteren Liste. Es wurde ordnungsgemäß geprüft und ausgelost - welches Liste 1 und 2 ist. ) Frage war: die o.g. bis dahin Mehrheitswahlvorschlagsliste wurde nun zur Liste- Listenwahl und dagegen wollen einige MA klagen, da Sie nun so weit hinten stehen das Sie keine Chance haben in den BR zu kommen.) Meine Frage könnne Sie dagegen klagen ?? - die Antwort war siehe oben, so habe ich es mit auch gedacht, war mir aber nicht sicher.
07.04.2010 um 17:10 Uhr
@Lucya um 15.00 Uhr war Ende um sich in die Vorschlagsliste einzutragen, lag 2 Wochen an gut zugänglicher Stelle aus, damit sich jeder im Betrieb eintragen konnte.
Wer hat diese ausgehängt? Und du bist echt sicher, dass das WO konform war?
Nachtrag: Ich befürchte, dass eine Wahlanfechtung sehr erfolgsversprechend sein wird. Wie jetzt am sinnvollsten vorzugehen ist, sollte sich der WV überlegen. So wie es wohl bei euch ab lief geht es nun mal nicht. Wurde der WV geschult? Wenn ja, durch wen?
Fragen über Fragen ;-)))
07.04.2010 um 17:21 Uhr
@DJ: Noch etwas müde vom vielen Eiersuchen? Oder ist deine Glaskugel über die Feiertage eingestaubt?
Was genau wurde geschlossen? Eine Liste die der WV ausgehängt hat, damit sich jeder der Lust hat darauf eintragen kann?
So oder ähnlich würde ich das verstehen (wobei Du ja weißt, dass nicht "der Wahlvorstand" eine Liste aushängt, sondern höchstens ein Mitglied des WV als Listenführer...)
Und dann zusätzlich noch eine Liste eingereicht von einem Listenführer (der anscheinend sein Handwerk verstanden hat)?
Scheint so.
Was passierte dann mit den Listen die eingereicht wurden? Hatten die Listenführer Zeit Mängel zu beheben?
Würde ich so aus der Frage lesen:
alles wurde geprüft, die doppelt kandidierten MA wurden aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden,
Es scheint also alles korrekt gelaufen zu sein...
Ich verstehe die Frage echt nciht - bin wohl zu blond
Die vier Leute auf Listenplatz 16-20 der "offenen Wald- und Wiesenliste" haben bei Listenwahl keine Chance, in nächster Zeit auch nur als Ersatzmitglied zum Zuge zu kommen und wollen wohl die Personenwahl einklagen...
@Lucya: Die vier hätten doch eine eigene Liste aufstellen können, statt sich auf aussichtslose Listenplätze zu setzen und auf Persönlichkeitswahl zu hoffen... Oder sich so rechtzeitig eintragen können, dass sie in der "Offenen Liste" weiter oben stehen. Sie haben beides nicht gemacht - Pech gehabt. In 4 Jahren ist wieder Wahl.
07.04.2010 um 17:33 Uhr
Es mag halt ein Problem sein, wenn der WV eine Liste ausgehängt hat (was er eigentlich nicht darf), mit der Anmerkung, es sei eine Mehrheitswahlliste (was es eigentlich nicht gibt), und die Unterzeichner damit unter falschen Voraussetzungen unterschrieben haben.
07.04.2010 um 17:33 Uhr
@DJ: Wie ein Listenführer zu "seinen" Kandidaten kommt, bleibt doch ihm überlassen. Man kann zu den MA seines Vertrauens gehen, die Leute auffordern, sich bei Koll. XY in die Kandidatenliste zu schreiben, eine Liste ans schwarze Brett hängen (Pech, wenn die geklaut oder als nicht genehmigter Aushang vom Chef entfernt wird) - ganz nach Belieben. Und bei jeder Liste gibt es einen Zeitpunkt, zu dem diese "geschlossen" wird. Schließlich muss man ja auch noch vor dem Abgabetermin im Wahlausschreiben Stützunterschriften sammeln - was ja erst geht, wenn keine Kandidaten mehr dazukommen können...
Wenn dieser Abgabetermin allerdings "15:00 Uhr" war, ist die Frage, wann die Stützunterschriften gesammelt wurden, durchaus berechtigt...
07.04.2010 um 18:02 Uhr
Hallo Zusammen, langsam blicke ich auch nicht mehr durch. der Wahlvorstand hat doch die Aufgabe die Wahl einzuleiten und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können, mit anhängender Unterstützungsunterschriftenliste. 2 Wochen bleibt sie am verabredeten Ort liegen und wird dann " geschlossen" und anschließen vom WV gesprüft. Rechtzeitig wurde von anderen Mitarbeitern des Unternehmens eine Liste und auch mit Unterstützungsunterschriften abgegeben. - Nicht vom Wahlvorstand !!! Somit gibt es jetzt statt der Mehrheitswahl eine Listenwahl und gegen diese will man klagen da die Kandidaten die ziemlich zum Schluss auf der ehemaligen MWL ( jetzt Liste ) keine Chance haben.
07.04.2010 um 18:13 Uhr
"und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können"
Das ist definitiv nicht Aufgabe des WV!
07.04.2010 um 18:15 Uhr
OK, DonJohnson hat seine Glaskugel besser geputzt ;-)
der Wahlvorstand hat doch die Aufgabe die Wahl einzuleiten
Ja.
und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können ...
Definitiv nein! Er darf potentiellen Listenführern gern ein Muster übergeben, damit die wissen, wie die Vorschlagsliste auszusehen hat. Nach 2 Wochen prüft er dann alle eingereichten Listen auf Gültigkeit, setzt bei heilbaren Mängeln eine Nachfrist und veröffentlicht die gültigen Listen. Mehr hat der WV mit Vorschlagslisten nicht zu tun!
07.04.2010 um 18:54 Uhr
@Petrus Puhhhh, da habe ich aber wieder mal Glück gehabt ;-)))
07.04.2010 um 18:57 Uhr
@BentoBox *"und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können"
Das ist definitiv nicht Aufgabe des WV!* Und ich würde sogar so weit gehen, dass der WV dadurch beeinflußt eine Persönlichkeitswahl zu machen, und das ist nciht nur nicht seine Aufgabe, sondern die Wahl ist schlicht weg für den Hintern...
Hoffe du stimmst mit mir überein...
07.04.2010 um 18:59 Uhr
@Petrus *Er darf potentiellen Listenführern gern ein Muster übergeben, damit die wissen, wie die Vorschlagsliste auszusehen hat. * Selbst da wäre ich als WV vorsichtig...
08.04.2010 um 11:27 Uhr
@DJ: Was hast Du gegen eine Kopie von Formular 115b? Oder bezieht sich das "vorsichtig" eher auf eventuelle Eigenkreationen eines offensichtlich ungeschulten WV?
08.04.2010 um 16:49 Uhr
@Petrus Auch, aber für mich ist der Grundsatz entscheidend. Der WV ist hierfür IMHO nciht zuständig und findige Wahlbewerber könnten unter Umständen daraus was konstruieren... ("mir hat er keines gegeben, hätte doch alle fragen müssen...") Aus diesem Grund wäre ich vorsichtig als WV...
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