Betriebsleiter bei der BR-Wahl 2010 wahlberechtigt ?
Ist ein Betriebsleiter bei der Betriebsratswahl 2010 wahlberechtigt ? Der Mitarbeiter ist als Betriebsleiter angestellt, wird aber nicht außertariflich bezahlt, und ist nicht voll weisungsbefugt. Darf also z.B. keine Kündigungen, oder Neueinstellungen durchführen. Darf dieser Mitarbeiter wählen ? Oder gehört er zu den leitenden Angestellten ?
Community-Antworten (2)
07.04.2010 um 16:19 Uhr
Leitende Angestellten zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Ist dies nicht der Fall, sind sie nicht "Leitend" und haben somit passives und aktives Wahlrecht wenn sie länger als 6 Monate im Unternehmen sind.
07.04.2010 um 16:38 Uhr
Hallo, ergänzend zu Taurus, selbst wenn er AT hätte ist er Wahlberechtigt
Verwandte Themen
Ende der Amtszeit bei lange bestehendem BR
ÄlterSehe ich das richtig, dass mir bei einem lange bestehenden Betriebsrat das Ende der Amtszeit nicht so einfach ersichtlich ist? Bei uns wurde in der Vergangenheit immer regelgerecht gewählt. Könntet i
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Amtszeitberechnung
ÄlterNun hätte ich auch mal eine Aufgabe zur Amtszeitberechnung (eines unserer Betriebe), über deren Lösung ich mir selbst nicht völlig im Klaren bin: Betrieb A hat einen Teilbetrieb A1 der selbst betrieb
AG will Anzahl der BR-Sitze beeinflussen !! Hilfe !!
ÄlterWir haben ein sehr großes Problem - hier der Sachverhalt: Wir sind 21 Beschäftigte im Betrieb. Also sind 3 BR-Sitze zu verteilen. Die Wahlliste wurde ausgehängt, die Stützstimmen verteilt und mit Dat
Betriebsratwahl beeinflussen durch Betriebsleiter - Kann der Betriebsleiter kund tun, dass wenn gewisse Personen gewählt werden, dies ungünstige Konsequenzen für das Unternehmen haben wird?
Älterz.Zt. geht in unser Betrieb der nackter Angst auf Entlassung um. Deshalb haben vielen sich jetzt eingetragen auf der Wahlvorschlagsliste. Gibt immerhin 6 Monate Kündigungsschutz bis nach dem Wahlergeb