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Betriebsleiter bei der BR-Wahl 2010 wahlberechtigt ?

S
Schaf
Nov 2016 bearbeitet

Ist ein Betriebsleiter bei der Betriebsratswahl 2010 wahlberechtigt ? Der Mitarbeiter ist als Betriebsleiter angestellt, wird aber nicht außertariflich bezahlt, und ist nicht voll weisungsbefugt. Darf also z.B. keine Kündigungen, oder Neueinstellungen durchführen. Darf dieser Mitarbeiter wählen ? Oder gehört er zu den leitenden Angestellten ?

1.20202

Community-Antworten (2)

T
Taurus

07.04.2010 um 16:19 Uhr

Leitende Angestellten zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Ist dies nicht der Fall, sind sie nicht "Leitend" und haben somit passives und aktives Wahlrecht wenn sie länger als 6 Monate im Unternehmen sind.

M
Mainpower

07.04.2010 um 16:38 Uhr

Hallo, ergänzend zu Taurus, selbst wenn er AT hätte ist er Wahlberechtigt

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