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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl Personaldienstleister mit vielen Standorten!

M
Musha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben jetzt am 23.4 unsere BR-Wahl, und machen eine Persönlichkeitswahl. Ich habe da eine frage und weiß selbst nicht genau ob ich das so machen kann, oder nicht. Wir sind ein Betrieb der im Durchschnitt so über 600 MA besteht und werden bei verschiedenen Kunden verteilt. Ich habe bei einem Kunden das Problem dort Wahlhelfer einzusetzen da der Kunde das nicht möchte. Bei den anderen 3 Kunden ist das kein Problem. Also speziell für den einen Kunden habe ich mir überlegt, alle die dort im Einsatz sind die Briefwahl anzubieten. Kann ich das denn einfach so ohne weiters machen? Kann ich dort auch eine Urne hinstellen und die MA's bitten die versiegelten Briefe dort einzuwerfen oder geht das wirklich nur mit Wahlhelfern? Ich weiß da nicht wirklich nicht weiter. Wäre sehr nett wenn ich eine baldige antwort bekäme

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Community-Antworten (6)

H
Harzhexe

07.04.2010 um 12:50 Uhr

Der Kunde ist König bzw. zahlt eure Gehälter deshalb finde ich die Idee mit der Briefwahl gut. Dem dürfte auch ges. nichts entgegenstehen. Die Wahlurne unbeaufsichtigt irgendwo stehen zu lassen, geht gar nicht, also entweder nochmals das Gespräch mit dem Kunden suchen, oder tatsächlich Briefwahl.

M
Musha

07.04.2010 um 13:10 Uhr

Ja so habe ich mir das auch gedacht. Ich muss mich einfach noch mal mit dem Kunden auseinander setzten. Aber danke dir für die schnelle antwort. =)

P
peters

07.04.2010 um 13:52 Uhr

Es reicht auch nicht, einen Wahlhelfer an die Urne zu stellen. Da muss schon mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands dabei sein:

WO §12: "(2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers."

B
BentoBox

07.04.2010 um 14:44 Uhr

Jetzt habt Ihr aber ein Problem...

Im Wahlausschreiben habt Ihr diese Betriebsstätte als Wahllolkal benannt. Eine Berichtigung des Wahlausschreibens zwei Wochen vor der Wahl ist zwar prinzipiell noch möglich (Achtung: Es mussen ALLE Wahlausschreiben berichtigt werden, nicht nur das in der betroffenen Betriebsstätte), birgt aber die Gefahr einer erfolgreichen Anfechtung.

Womit hat der Kunde denn ein Problem? Mit dem Wahllokal, oder dass Ihr ihm Wahlvortsnadsmitglieder/Wahlhelfer ins Haus schickenm wollt, die bei ihm nichts zu suchen haben?

Falls er nur die fremden Personen nicht bei sich im Betrieb haben will, dann bietet sich doch an, Wahlvorstandsmitglieder nach zu nominieren (die ist möglich wenn es zur störungsfreien Durchführung der Wahl notwendig ist) und zwar aus den Reihen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer Eures Betriebes. Es sollte hier meines Erachtens sogar reichen, zwei Ersatzmitglieder (oder ein Ersatzmitglied und einen Wahlhelfer) nach zu nominieren, da die anderen WV-Mitglieder bezüglich dieser Betriebsstätte wohl als verhindert anzusehen sind.

M
Musha

07.04.2010 um 14:51 Uhr

Ja das ist auch eine möglichkeit mit den Ersatzmitglieder, doch als problem sehe ich das eigentlich nicht mit dem Wahlauschreiben. Was meinst du denn dazu wenn ich den MA's die bei dem Kunden sind das so erkläre wie es ist und ihnen die Briefwahl anbiete? Ich gehe auch davon aus das sich da keiner weigern wird.

B
BentoBox

07.04.2010 um 14:59 Uhr

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Frage ist halt immer wie flexibel man die WO handhaben will. Gesetzgeber und Rechtsprechung verlangen ganz klar dass das Wahlausschreiben verbindlich eingehalten werden muss.

Jede Abweichung birgt die Gefahr einer erfolgreichen Anfechtung.

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