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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erst Personaldienstleister dann Festanstellun

A
AngieP
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind neuer BR.

AG hat den BR über eine neue geschaffene Stelle in Kenntnis gesetzt. Ein geeignerter Bewerber ist gefunden. Die Bewerbungsunterlagen wurden dem BR zur Info vorgelegt. Der AG will diesen Bewerber zunächst über einen Personaldienstleister testen. Der Bewerber wäre in dieser Zeit beim Personaldienstleister unter Vertrag und würde nach einer Testphase, die auch im Falles eines Anstellungsvertrages in unserem Unternehmen auf die Probezeit angerechnet würde, evtl. einen Vertrag auf Festanstellung bei uns. Frage: Wann muss der AG die Zustimmung des BR einholen? Ich denke wenn unser Firma Ihm einen Festvertrag anbieten möchte.

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Community-Antworten (1)

W
Waschbär

21.08.2009 um 16:57 Uhr

@AngieP, also ist die frage wann ist es eine Einstellung ? .-) §§ 99 bis 101 BetrVG nach § 99 BetrVG sind u. a. anzusehen:

unbefristete, befristete, Probearbeitsverhältnisse, Ausbildungsverhältnisse, freie Mitarbeiter, die die gleiche Arbeit wie andere im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer verrichten, BAG, 15.12.1998 1 ABR 9/98, Gestellungsvertrag, DRK-Schwestern, die Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes oder umgekehrt, Beschäftigung über eine tarifvertraglich oder individualvertraglich vereinbarte Altersgrenze hinaus, Beschäftigung während des Erziehungsurlaubs, BAG 28.04.1998 1 ABR 63/97 Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis, BAG 18.07.1978 1 ABR 79/75, Übernahme von Leiharbeitnehmern, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Anlernlinge, Einstellung im Rahmen eines Eingliederungsvertrages gem. §§ 229 ff. SGB III, wie auch die Übernahme nach erfolgreicher Qualifizierung in ein Arbeitsverhältnis, die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, siehe auch § 14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,

Und fällt es dir auf .-)))

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