Aufgaben sollen extern an einen Personaldienstleister vergeben werden - Ist dieses schon eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?
Hallo zusammen! Unser Betrieb (Verlagsbranche, knapp unter 100 Beschäftigte) findet derzeit am Arbeitsmarkt keine/n entsprechende/n PersonalsachbearbeiterIn. Nun sollen diese Aufgaben an einen Personaldienstleister vergeben werden. Ist dieses schon eine Betriebsänderung/Outsourcing nach § 111 BetrVG? Und wer kann mir einen Rat geben, wie wir als BR darauf reagieren können? Ist dringend... Euch allen ein glückliches Händchen bei Eurer Arbeit - und natürlich ein schönes Wochenende
Community-Antworten (1)
10.09.2005 um 13:12 Uhr
Naja...das ist so eine Sache!
Kann §111 BetrVG überhaupt gelten? So verstehe ich Deine Frage. Ich meine dieser Paragraf gilt nicht, denn In Eurem Fall handelt es sich eigentlich nicht um Outsourcing, da ich es so verstehe, dass keine ganze Abteilung verschwindet. Leider steht es zudem dem AG frei, eine einzelne Dienstleistung abzugeben - so wie er es halt für richtig hält.
Aber: Warum findet Ihr denn niemanden? Ist das ganze vielleicht von langer Hand geplant? Wirtschaftsausschuss?
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