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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgaben sollen extern an einen Personaldienstleister vergeben werden - Ist dieses schon eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?

K
kidock
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Unser Betrieb (Verlagsbranche, knapp unter 100 Beschäftigte) findet derzeit am Arbeitsmarkt keine/n entsprechende/n PersonalsachbearbeiterIn. Nun sollen diese Aufgaben an einen Personaldienstleister vergeben werden. Ist dieses schon eine Betriebsänderung/Outsourcing nach § 111 BetrVG? Und wer kann mir einen Rat geben, wie wir als BR darauf reagieren können? Ist dringend... Euch allen ein glückliches Händchen bei Eurer Arbeit - und natürlich ein schönes Wochenende

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

10.09.2005 um 13:12 Uhr

Naja...das ist so eine Sache!

Kann §111 BetrVG überhaupt gelten? So verstehe ich Deine Frage. Ich meine dieser Paragraf gilt nicht, denn In Eurem Fall handelt es sich eigentlich nicht um Outsourcing, da ich es so verstehe, dass keine ganze Abteilung verschwindet. Leider steht es zudem dem AG frei, eine einzelne Dienstleistung abzugeben - so wie er es halt für richtig hält.

Aber: Warum findet Ihr denn niemanden? Ist das ganze vielleicht von langer Hand geplant? Wirtschaftsausschuss?

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