Hallo,

in unserem Betrieb gibt es eine BV des GBR zum Thema Leiharbeitnehmer.

Darin ist u.a. geregelt, welche Unterlagen der Personaldienstleister vorzulegen hat.
Die Sekretärin unseres Niederlassungsleiters wollte sich offensichtlich Arbeit sparen und sendet dem Personaldienstleister die Seite der BV in der u.a. aufgezählt wird, welche Unterlagen benötigt werden.

Darf eine BV, wenn auch nur auszugsweise, an Dritte ausgegeben werden?

Würde mich über Antwort freuen.

VG
wieso