Wahlausschreiben
Letzte Woche wurde bei uns im Betrieb das Wahlausschreiben ausgehängt. Nun hat sich herausgestellt, dass die Anzahl der männl. Geschlechter im Wahlausschreiben und in der Wählerliste falsch ist. Kann der WV das Wahlausschreiben (Wählerliste sowieso) um die eine Zahl korrigieren oder ist das ein Anfechtungsgrund?
Community-Antworten (2)
07.04.2010 um 10:45 Uhr
Kann korrigiert werden, muss es sogar
07.04.2010 um 10:48 Uhr
Innerhalb von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens kann dieses noch korrigiert werden wenn die Arbeitnehmer sich darauf noch einstellen können.
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