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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlausschreiben

H
Hasenfuss
Nov 2016 bearbeitet

Letzte Woche wurde bei uns im Betrieb das Wahlausschreiben ausgehängt. Nun hat sich herausgestellt, dass die Anzahl der männl. Geschlechter im Wahlausschreiben und in der Wählerliste falsch ist. Kann der WV das Wahlausschreiben (Wählerliste sowieso) um die eine Zahl korrigieren oder ist das ein Anfechtungsgrund?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

07.04.2010 um 10:45 Uhr

Kann korrigiert werden, muss es sogar

S
Shadowweaver

07.04.2010 um 10:48 Uhr

Innerhalb von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens kann dieses noch korrigiert werden wenn die Arbeitnehmer sich darauf noch einstellen können.

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