Hallo
Ich habe eine Frage zu der Anforderung der Briefwahlunterlagen.
Gibt es da Vorgaben wie diese angefordert werden dürfen?
Persönlich und schriftlich beim WV ist ja klar.
Und wie sieht es mit einer Anforderung per e-mail aus?
Ist das zulässig und wenn ja muss sich der Mitarbeiter in irgendeiner Form identifizieren?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.