Hallo Forum. Morgen, am 7.4.2010, findet in meinem Betrieb die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrates statt. Wir sind drei Mitglieder von denen sich wohl zwei für den Vorsitz bewerben. Was geschieht eigentlich, wenn kein stellvertretender Vorsitzender gewählt wird / werden kann (weil sich keiner zur Verügung stellt)? Vielen Dank für Eure Antworten (bitte mit Quelle falls was juristisches dabei ist). LG Andreas