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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalunion - Kann ein Betriebsratsmitglied rechtlich gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer sein?

F
fragensteller
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Betriebsratsmitglied rechtlich gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer (Personalunion) sein? Diese Frage stellt sich wegen einer erforderlichen Neukonstituierung während der laufenden Amtszeit unseres BR.

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Community-Antworten (2)

M
Maria

04.11.2008 um 10:40 Uhr

Warum sollte dies nicht möglich sein? Wenn er die Zeit und Energie dazu hat. Einen Gewissenskonflikt kann ich hierbei auch nicht sehen. Es gibt kein Gesetz in dem steht, dass diese Positionen jeweils extra aufgeteilt sein müssen.

Viele Grüße. Maria

G
Galaxy

04.11.2008 um 10:47 Uhr

@fragensteller

warum nicht? Im §34 BetrVG ist nur geregelt, daß eine Sitzungsniederschrift angefertigt werden muss. Also spricht nichts gegen eine Personalunion von Stelli und Schriftführer, andere Konstellationen (BRV + Schriftführer, normales BRM + Schriftführer) sind natürlich auch denk- und machbar.

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