Bei uns wurde aus versehen die Wählerliste (männlich / weiblich) mit Geburtsdatum ausgehängt.
Nachdem sich jemand beschwerte, änderten wir dies unverzüglich.
Kann durch die Angabe des Geburtsdatums die Wahl angefochten werden, oder hat dass nur was mit der Nichteinhaltung des Datenschutz zu tun?
Dank im voraus für die Antworten
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Betriebsverfassungsrecht