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Wählerliste

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wassercop
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum. Bei uns wurde aus versehen die Wählerliste (männlich / weiblich) mit Geburtsdatum ausgehängt. Nachdem sich jemand beschwerte, änderten wir dies unverzüglich.

Kann durch die Angabe des Geburtsdatums die Wahl angefochten werden, oder hat dass nur was mit der Nichteinhaltung des Datenschutz zu tun?

Dank im voraus für die Antworten

1.00601

Community-Antworten (1)

D
DerAlteHeini

06.04.2010 um 22:41 Uhr

wassercop Nein, ein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl ist das nicht. Hier wurde nur der Datenschutz missachtet.

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