Hallo,
bei uns wurde ein Mitarbeiter, der lange Zeit krank war nicht von der Verwaltung als krank gemeldet, der Kollege steht auch ordnungsgemäss auf der Wählerliste.

Es wurde daher leider versäumt dem Kollegen das Wahlausschreiben und die Wählerliste zu zu senden. Heute läuft das Wahlausschreiben aus, er ist heute den ersten Tag wieder bei der Arbeit. Er hat jetzt gegen die Wählerliste , bzw. gegen das ganze Verfahren Einspruch eingelegt. Er sieht seine Chancen selbst eine Vorschlagsliste einzureichen nicht gegeben.

Meiner Meinung nach auch zurecht, wobei der Wahlvorstand keine Schuld hat, weil er nicht in der Krankenliste aufgeführt war.

Was kann der Wahlvorstand, was muss der Wahlvorstand tun?

Gruss