Erstellt am 06.04.2010 um 14:08 Uhr von rolfo
Der Wahlvorstand kann garnichts mehr tun. Das Wahlausschreiben muss auch nicht an alle Mitarbeiter die länger krank sind versandt werden.
Lediglich bei den Briefwahlunterlagen muss der Wahlaushang mit versandt werden.
Wahlausschreiben muss nur ausgehängt werden, Wählerliste muss ausliegen, z.B. im Wahlbüro und wird sowieso nicht versandt.
Erstellt am 06.04.2010 um 17:04 Uhr von Shadowweaver
Die Wählerliste muss ihm nicht ausgehändigt werden ,das Wahlausschreiben schon und da steht dann ja drin wann und wo die Wählerliste einzusehen ist bzw gewesen wäre.
Der Wahlvorstand kann sich nur auf §2 Abs.2 WO berufen wenn er nichts verkehrt gemacht hat .Also das der Arbeitgeber ihn nicht genug informiert hat.
Gegen die Wählerliste selbst kann er nur innerhalb von 2 Wochen ab Aushang einspruch einlegen.Der Wahlvorstand könnte ihm aufgrund von besonderen Umständen eine Nachfrist einräumen aber das liegt im ermessen des Wahlvorstandes.
Gruß
Erstellt am 06.04.2010 um 17:52 Uhr von nicoline
Hallo Shadowweaver,
*Die Wählerliste muss ihm nicht ausgehändigt werden ,das Wahlausschreiben schon*
ich verstehe nicht ganz, was Du mit dieser Aussage meinst. Das Wahlausschreiben wird doch ausgehängt und muss nicht ausgehändigt werden. Zuschicken muss es der WV nur bei Antrag auf Briefwahl und Langzeitkranke gehören nicht zu dem Personenkreis, dem der WV von Amts wegen die Briefwahlunterlagen zuschicken muss (darf).
*Der Wahlvorstand könnte ihm aufgrund von besonderen Umständen eine Nachfrist einräumen aber das liegt im ermessen des Wahlvorstandes.*
Nein, hier liegt gar nichts im Ermessen des WV. Die Fristen im WA sind bindend und dürfen nur aus den im Gesetz angegebenen Gründen verlängert werden. Krankheit ist nicht ein solcher Grund, sorry!
Hallo Felino,
*Heute läuft das Wahlausschreiben aus,*
was meinst Du damit? Wann läuft ein Wahlausschreiben aus? Habt Ihr denn schon gewählt? Das Wahlausschreiben muss bis zum letzten Tag der Stimmabgabe ausgehängt sein und darf erst danach abgenommen werden.
*Er sieht seine Chancen selbst eine Vorschlagsliste einzureichen nicht gegeben. Meiner Meinung nach auch zurecht, wobei der Wahlvorstand keine Schuld hat, weil er nicht in der Krankenliste aufgeführt war.*
Wie gesagt, auch, wenn er in der Krankenliste geführt gewesen wäre, hätte der WV ihm nicht das Wahlausschreiben zuschicken müssen, wie rolfo schon schrieb! Wenn er gerne kandidiert hätte, hätte er sich selber rechtzeitig kümmern müssen!
*Was kann der Wahlvorstand, was muss der Wahlvorstand tun?*
Der WV kann den Kollegen darüber aufklären, dass den WV keinerlei Schuld trifft und der WV gar nichts machen muss!
Erstellt am 06.04.2010 um 17:55 Uhr von Felino
OK danke, dann hat der WV nix falsch gemacht und er hat pech gehabt, bzw. kann sich bei der Verwaltung beschwehren.
Hallo Felino,
*Heute läuft das Wahlausschreiben aus,*
*was meinst Du damit? Wann läuft ein Wahlausschreiben aus? Habt Ihr denn schon gewählt? Das Wahlausschreiben muss bis zum letzten Tag der Stimmabgabe ausgehängt sein und darf erst danach abgenommen werden.*
Damit ist gemeint, das heute die Frist endete. um Wahlvorschläge einzureichen.
Erstellt am 06.04.2010 um 18:10 Uhr von nicoline
Felino,
*kann sich bei der Verwaltung beschwehren.*
auch da nicht! Auf die Wählerliste gehören die wahlberechtigten AN, der AG ***muss*** nicht mitteilen, ob jemand krank ist und noch mal: selbst wenn der AG es getan hätte, hätte der WV nichts anderes tun müssen, als er es jetzt getan hat!
*Damit ist gemeint, das heute die Frist endete. um Wahlvorschläge einzureichen.*
alles klar, jetzt hab ich es verstanden. Dann hätte er sich ja heute noch als Einzelkandidat aufstellen, Unterschriften sammeln können und los wäre es gegangen! Viel Glück für die Wahl ;-))