Weitergabe an Informationen
Hallo,
darf ein Betriebsrat, welcher mündliche Informationen vom Wirtschaftsausschuss erhalten hat, diese an die Öffentlichkeit weitergeben. (vieleicht als Wahlwerbekampanie)
Gruss
Gehopol
Community-Antworten (1)
06.04.2010 um 13:41 Uhr
Kommt auf die Information an. Wenn es dabei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geht: Nein. (siehe §§ 79, 120 BetrVG). Wenn es um Informationen geht, die die GF nach §43(2) BetrVG verpflichtend an die MA zu geben hat, darf man sicherlich seine Meinung dazu kundtun.
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