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Weitergabe an Informationen

G
Gehopol
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

darf ein Betriebsrat, welcher mündliche Informationen vom Wirtschaftsausschuss erhalten hat, diese an die Öffentlichkeit weitergeben. (vieleicht als Wahlwerbekampanie)

Gruss

Gehopol

80501

Community-Antworten (1)

P
Petrus

06.04.2010 um 13:41 Uhr

Kommt auf die Information an. Wenn es dabei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geht: Nein. (siehe §§ 79, 120 BetrVG). Wenn es um Informationen geht, die die GF nach §43(2) BetrVG verpflichtend an die MA zu geben hat, darf man sicherlich seine Meinung dazu kundtun.

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