darf ein Betriebsrat, welcher mündliche Informationen vom Wirtschaftsausschuss erhalten hat, diese an die Öffentlichkeit weitergeben.
(vieleicht als Wahlwerbekampanie)
Gruss
Gehopol
Unsere Seminarempfehlung
Datenschutz und Digitalisierung
1 Antwort
Antwort schreiben