Erstellt am 06.04.2010 um 09:36 Uhr von Former
Hallo BRIDS
das bleibt sich gehupft wie gesprungen
da eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird
Reisende soll man nicht aufhalten
wenn der AN keine Kündigungsschutzklage erhebt, ist es völlig egal, was ihr zu der Kündigung schreibt
Erstellt am 06.04.2010 um 10:28 Uhr von geploeg
Kann hier nur empfehlen sich hier zu enthalten.
Alles andere wäre aus meiner Sicht Quatsch
Erstellt am 06.04.2010 um 11:16 Uhr von Niemand
Ist die Kündigung hier überhaupt der richtige Weg? Wenn der Kollege immer noch Probleme hat wäre da nicht ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung beim Versorgungsamt der richtige Weg? Was sagt euer SBV zu dem Fall? Wenn eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 festgestellt wird geht der Kollege sofort mit vollen Bezügen in Rente.
Erstellt am 06.04.2010 um 14:02 Uhr von Pfälzer
@brids
einfach Anhörungsfrist verstreichen lassen
Erstellt am 07.04.2010 um 11:00 Uhr von BentoBox
Die Frage ist ob sich der BR hier tatsächlich an einem Sozialbetrug beteiligen will.
Warum veruchtet der AG nicht einfach auf die Anhörung des BR?
Erstellt am 07.04.2010 um 11:17 Uhr von Former
Warum veruchtet der AG nicht einfach auf die Anhörung des BR?
Antwort 5 Erstellt am 07.04.2010 um 11:00 Uhr von BentoBox
Hallo BentoBox
Das wäre eine interessante Möglichkeit.
Die "Veruchtung"einer Anhörung ist meiner Kenntnis nach im BetrVG nicht erwähnt und in der Rechtsprechung bisher auch nicht großartig behandelt worden. ;-))
Erstellt am 07.04.2010 um 11:35 Uhr von BentoBox
Wow!
Jetzt hast Du mich tatsächlich bei einem Tippfehler erwischt! Da bist Du jetzt aber sehr stolz drauf?
Also damit es auch wirklich alle verstehen können:
"Warum verzichtet der AG nicht einfach auf die Anhörung des BR?"