W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratssitzungen

S
Shadowweaver
Nov 2016 bearbeitet

Was kann man machen wenn ein Betriebsratsmitglied durch Abwesendheit glänzt also das Mandat zwar angenommen hat aber nicht zu den Sitzungen erscheint?

1.50607

Community-Antworten (7)

F
Former

05.04.2010 um 20:36 Uhr

Hallo Shadowweaver

als letzte Konsequenz bliebe der § 23 BetrVG Abs.1 Satz 2,

wobei man zum Einen die mögliche Dauer der Verfahren berücksichtigen muß (wenn es durch alle Instanzen und Ausschöpfung aller Rechtsmittel geht, kann es mehrere Jahre dauern, solange bleibt das BR-Mitglied im Amt)

zum zweiten muß das Mitglied schon hartnäckig seine Pflichten vernachlässigen, ein paar Sitzungen auslassen dürfte wohl nicht reichen zudem, wenn das Verfahren eingeleitet ist, kann er ja zu ein paar Sitzungen kommen, und die Luft wäre wieder raus aus der Sache

du siehst, rechtlich vorzugehen, wäre nicht unbedingt die erste Wahl

mit dem Mitglied reden, überzeugen, vielleicht auch zum Rücktritt wäre wohl anfänglich zielführender

ihr dürft auf jeden Fall kein Ersatzmitglied für denjenigen einladen, wenn er nicht "rechtlich" verhindert ist, sondern nur nicht kommen will sonst wären wegen Ladungsfehler alle Beschlüße unwirksam.

S
Shadowweaver

05.04.2010 um 20:49 Uhr

Hatte es befürchtet,leider weiß das Mitglied das auch das ist so ein Fall hauptsache bin drin und habe die nächsten 4 Jahre "einen warmen Hintern". Werden das Gespräch auf jeden Fall führen. Trotzdem danke. P.S:Ein Ersatzmitglied dürfen wir nur einladen wenn die Person offiziel selber absagt?

F
Former

05.04.2010 um 20:55 Uhr

Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden, wenn die ordentlichen Mitglieder rechtlich verhindert sind (z.B. Urlaub, Krankheit etc.,eigene Betroffenheit zu einzelnen TOPs, dann aber auch nur zu dem einzelnen TOP das Ersatzmitglied laden etc.)

wenn das Mitglied absagt, weil es keine Lust, Zeit oder was anderes vor hat gilt dies nicht als im rechtlichen Sinne verhindert

deshalb darf kein Ersatzmitglied geladen werden

S
Shadowweaver

05.04.2010 um 21:02 Uhr

Dann hatte ich das doch richtig verstanden.Ok gut danke.

F
Former

05.04.2010 um 21:07 Uhr

Bitteschön ;-)

es ist wesentlich angenehmer zu antworten, wenn der Fragesteller Rückmeldungen gibt. Viele hier halten das jedoch nicht für nötig. Um so angenehmer fallen die "Ausnahmen" auf

Viel Erfolg weiterhin......

S
Shadowweaver

05.04.2010 um 21:43 Uhr

Ich halte das für normal,weil nur durch das Austauschen lernt man ja.;) Ansonsten könnte ich ja bei google suchen,wenn ich keine vernüftige Unterhaltung will.

N
nicoline

05.04.2010 um 23:23 Uhr

Shadowweaver, manchmal, ganz manchmal, reicht ja ein Hinweis darauf, was passieren KÖNNTE:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 23 BetrVG Grobe Pflichtverletzung

Untätigkeit: ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben, z. B. durch beharrliche Weigerung, an BR-Sitzungen und Abstimmungen im BR teilzunehmen wegen grundsätzlicher Ablehnung der Betriebsverfassung.

Auch wenn im Urteil steht, wegen grundsätzlicher Ablehnung der Betriebsverfassung und der Kollege das nicht so geäußert hat, kommt es für mich dem gleich, wenn er ständig nicht kommt und man nicht mal ein Ersatzmitglied einladen kann, weil es keinen rechtlichen Verhinderungsgrund gibt! Und auch, wenn das Verfahren lange dauern mag, ich würde es einleiten, wenn ein BRM STÄNDIG seine Pflichten verletzt!

Ihre Antwort