Hallo,

eine Betriebsratskollegin wurde bezahlt freigestellt weil ihr auserordentlich gekündigt werden soll.
Der Betriebsrat wird diese Kündigung ablehnen und die Kollegin Kündigungsschutzklage erheben.
Der Personalleiter hat Werksverbot erteilt.

Meine Frage:
Kann oder muss ich die Kollegin bis zur gerichtlichen Klärung die Kollegin zu Betriebsratssitzungen einladen?