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Teilnahme an Betriebsratssitzungen während Kündigungsschutzklage

A
anubis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Betriebsratskollegin wurde bezahlt freigestellt weil ihr auserordentlich gekündigt werden soll. Der Betriebsrat wird diese Kündigung ablehnen und die Kollegin Kündigungsschutzklage erheben. Der Personalleiter hat Werksverbot erteilt.

Meine Frage: Kann oder muss ich die Kollegin bis zur gerichtlichen Klärung die Kollegin zu Betriebsratssitzungen einladen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.10.2013 um 15:45 Uhr

gekündigt werden soll<

wenn noch nicht mal gekündigt wurde, ist der Kollege so wie so zu laden !!!!! Er ist ja bisher lediglich von der Arbeit freigestellt.

Ihr solltet Euch einen Fachanwalt nehmen, der Euch berät.

H
hanshd

23.10.2013 um 16:28 Uhr

Selbstverständlich ist sie weiter vollständiges BR Mitglied, in dem Fall das ihr die Zustimmung der Kündigung wiederspricht,oder die Frist verstreichen lasst . Ihr könnt sogar per einstweiliger Verfügung ein Zutrittsrecht erwirken falls der Arbeitgeber ihr Hausverbot erteil. Ihr müsst euch sowieso noch zukünftig ein Anwalt nehmen (nach §40 BetrVG). Da der Arbeitgeber ein Zustimmungsersetzungsverfahren gegen den BR führen wird (übrigens wird der Lohn der Kollegin weiter gezahlt). Solang das letztinstanzliche Urteil nicht gesprochen ist , ist auf jeden Fall die Kündigung unwirksam evtl. bis BAG ( im Falle von Revisionen zählen die ersten Instanzen nicht ). Nehmt euch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und die Kollegin kann sich zusätzlich ein eigenen nehmen. Haben die Prozedur schon mehrfach erlebt.

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