Erstellt am 25.07.2007 um 20:57 Uhr von Werwolf
@Moritz
Das könnt ihr anhand Eurer Notwendigkeiten selbst festlegen. Ist natürlich auch enorm von der Größe des Betriebes abhängig.
Wir haben viele Niederlassungen in verschiedener Größe - da ist alles dabei, von wöchentlichen Sitzungen bis zu 4-wöchigem Rhythmus.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:05 Uhr von pirat
Moritz
Nach § 36 BetrVG »soll« der Betriebsrat sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben
wäre sinnvoll.
.... Wie oft gibt es bei euch eine Sitzung....je nach Bedarf.
Bei uns einmal wöchentlich.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:07 Uhr von Moritz
@Werwolf
Erstmal danke.
Ich bitte um Hinweise von möglichst vielen BR-Kollegen.
Wenn man sich die Muster-Geschäftsordnungen ansieht, wird da immer von wöchentlichen Sitzungen ausgegangen. Laut "Betriebsratspraxis von A bis Z" sollte es sogar MINDESTENS eine Sitzung pro Woche geben. Wird das irgendwo so praktiziert?
Wir haben 250 Beschäftigte im 3-Schicht-Betrieb.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:11 Uhr von SSGG
@Moritz,
wir haben uns auch vor Jahren eine Geschäftsordnung gegeben, ich weiß immer noch nicht warum....steht eh alles im BetrVG.
Wir treffen uns wöchentlich, bei Bedarf öfter.
Es reicht, dem AG den Beschluß mitzuteilen, wann Ihr Eure Sitzungen macht.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:26 Uhr von Mona-Lisa
@Moritz,
solltet ihr bereits eine Geschäftsordnung haben, nimm dir mal die Zeit und schau sie dir genau durch! Wieviel Punkte sind bereits durch das BetrVG abgedeckt? Ich würde mir dir wetten, dass 99% davon vollkommen unnötig sind.
Etliche Geschäfstordnungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen!
Mit einer Vorschrift, wieviel Sitzungen stattzufinden haben, engt ihr euch nur selber ein. Je grösser der Betrieb, umso öfter (z. B. 1 x pro Woche) eine Sitzung, unabhängig von Ausschuss-Sitzungen!
Wenn ihr einen regelmässigen Rhythmus habt, teilt die Termine Anfang des Jahres euerm AG mit, dann müsst ihr ihn nicht noch extra vor jeder Sitzung informieren. Das gilt natürlich nicht für alle anderen Sitzungen, die noch dazu kommen.
Die einzigen Wochen, in denen bei uns keine Sitzungen stattfinden sind die 2 oder 3 Urlaubswochen im Sommer.
Sollte da was dringendes passieren, sind genügend BR's im Betrieb um Beschlussfähig zu sein.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:29 Uhr von hans
@Moritz,
wir haben mal über eine GO nachgedacht und sind zum Ergebniss gekommen, dass wir keine brauchen.
Sitzungen haben wir i.d.R. zweiwöchig + JourFix mit GL vierwöchig.
Bei Terminsachen (Personelles) halt auch ausser der Regel.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:40 Uhr von Werwolf
@Moritz
Es wird Dir nicht viel nützen, wenn jeder schreibt, wieviel Sitzungen er in seinem Betrieb abhält. Es sind schon viele Antworten da und die Aussagen treffen zu.
Am Ende müsst Ihr selbst entscheiden, wie oft Ihr Sitzungen macht - abhängig von den Themen und anfallenden Anträgen und Problemstellungen. Und das kann hier im Forum sicher niemand beurteilen, das müsst Ihr selbst einschätzen.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:49 Uhr von hans
...was sich ja auch aus der Erfahrung ergibt. Plant ruhig jede Woche eine Sitzung (wie Mona-Lisa schreibt: je größer um so oft) und guckt, ob ihr den Termin auch "voll" bekommt. Bei 250 MA und einem egagiertem BR seh ich da zwar kein Problem, aber wie Werwolf schreibt - beurteilt selbst und handelt, wie ihr's braucht.
Erstellt am 25.07.2007 um 21:54 Uhr von Moritz
Also, es geht um folgendes: Wir sind ein neuer Betriebsrat nach Neuwahl. Der alte BR hatte keine Geschäftsordnung und veranstaltete Sitzungen nur einmal im Monat, zusätzlich bei Bedarf. Die Mitglieder des bisherigen BR, die auch im neuen sind, möchten das gerne beibehalten. im Gegensatz zu den neuen Mitgliedern. Als Begründung gegen die wöchentlichen Sitzungen wird gesagt: "Wenn wir die wöchentlichen Sitzungen festschreiben, dann hat das nachteilige Auswirkung auf die BR-Kollegen. Denn die GL wird sie nur noch auf Frühschicht setzen. Also weniger Geld für die Kollegen."
Man kann davon ausgehen, daß diese Begründung nur ein Vorwand ist. Eine Geschäftsordnung mag ein unnötiges Korsett sein, in diesem Fall ginge es aber darum, durch das Korsett wöchentliche Sitzungen durchzusetzen.
Meine Frage ist aber eigentlich, ob wöchentliche Sitzungen bei Betrieben unserer Größe normal sind und ob sich das nachteilig auf die Schichtarbeiter auswirkt (gesundheitlich ist nicht gemeint), wie behauptet wird.
Erstellt am 25.07.2007 um 22:02 Uhr von Werwolf
Also Moritz nochmals.
In einer unserer größeren Niederlassungen haben wir in etwa die Mitarbeiterzahl wie Ihr. Dort haben wir wöchentliche Sitzungen. Immer Donnerstag nachmittag von 13 bis ca. 16 Uhr, mal länger mal kürzer, je nach Themen. Wir haben Fahrer, Schichtarbeiter, Normalschichtler und auch Außendienstmitarbeiter im BR, also eine bunte Mischung, was ich persönlich sehr schätze. Zumindest bei uns hat keine Kollegin oder kein Kollege irgendwelche Nachteile aufgrund der Sitzungen.
Ach ja, wir haben dort keine Geschäftsordnung und sonst auch nirgends. Sitzungstermine wurden in erster Sitzung so beschlossen und wie oben geschrieben der GF einmal mitgeteilt, natürlich schriftlich. Das erspart die laufende Meldung an den AG.
Wie gesagt - bei uns ist das so - bei Euch müsst ihr das ausprobieren und dem Bedarf anpassen und beobachten, wie sich der AG verhält. Also ob's für Eure Schichtarbeiter Nachteile geben wird. Aber warum soll das so sein.
Also auf geht's und wöchentliche Sitzungen testen - dann seht Ihr nach kurzer Zeit, ob das für Euch passend ist und ob es "irgendwelche Folgen hat".
Erstellt am 26.07.2007 um 08:19 Uhr von see-see
Hallo, Moritz!
Wir sind 150 MAs ohne Schichtbetrieb. Wir haben in unserer GO festgeschrieben, regelmäßig am 1. Donnerstag eines Monats eine Sitzung durchzuführen. Davon unbenommen sind die außerordentlichen Sitzungen, die kurzfristig und meist ohne schriftliche Einladung der BR-Mitglieder erfolgt.
Da wir bei jeder ordentlichen Sitzung TOPs vertagen müssen, weil wir zeitmäßig nicht durchkommen, reicht meines Erachtens die monatliche Sitzung nicht aus. Meine BR-Kollegen sehen das jedoch anders. Sie vertagen lieber... Ihr müsst euch da einigen. Manchmal kommt ein engagiertes BRM allerdings nicht gegen die weniger engagierten und ängstlichen BRMs an.
Die Geschäftsordnung finde ich sinnvoll, weil sich gerade neue BRs noch nicht so gut im BetrVG auskennen und in der GO eine Richtlinie finden. Das war jedenfalls bei mir so.
Erstellt am 26.07.2007 um 20:05 Uhr von Der alte Heini
Moritz,
auch wenn der AG die Betriebsratskollegen aufgrund von vielen Sitzungen in die Frühschicht versetzen möchte, ist dies vom Verdienst für die BR Kollegen kein Problem.
Die Kollegen haben Anspruch auf die Entlohnung, die sie bekommen würden, wenn sie ihre übliche Arbeitszeit arbeiten würden. Somit hätte zB. ein in die Tagschicht versetzter Dreischichtarbeiter einen Anspruch auf sämtliche Zulagen die er sonst auch bekommen würde.
Also nix mit weniger Geld.