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Bestimmen des Urlaubs

M
MARTINI
Nov 2016 bearbeitet

Darf der AG dem AN vorschreiben, seinen Gesamturlaub betriebsbedingt im

  1. Halbjahr des Jahres zu nehmen? Im Bundesurlaubsgesetz habe ich da nichts gefunden.
86702

Community-Antworten (2)

N
nicoline

05.04.2010 um 18:01 Uhr

Hallo MARTINI, Der Arbeitgeber hat bei der Erteilung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (§ 7 I S. 1 BUrlG).

Der Urlaubswunsch ist lediglich dann nicht zu berücksichtigen bei entgegenstehenden

* dringenden betrieblichen Belangen (z.B. unvorhergesehener Personalengpass, unerwarteter Auftragseingang, Hauptsaison);
* Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtpunkten Vorrang verdienen (z.B. Schulferien bei schulpflichtigen Kindern, Abhängigkeit vom Urlaub des Partners, besondere Erholungsbedürftigkeit).

Wenn Du noch mehr darüber lesen möchtest, schau mal hier: (kopieren und einfügen)

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2003/urlaub-und-urlaubsgewaehrung-13-2003.php

H
Hannelore

05.04.2010 um 19:59 Uhr

@MARTINI

Zum einen besteht MB beim Thema " Betriebsferien" weiter,

Der Betriebsurlaub wird zu Lasten der Urlaubstage oder Zeitwertkonten genommen. Eine individuelle Urlaubsplanung ist dann nicht gegeben. Trotz diesem Zwangsurlaub muss der Arbeitnehmer eine angemessene Zahl an Urlaubstagen haben, über die er frei verfügen kann. Konkrete Aussagen durch die Rechtsprechung gibt es bislang nicht.

http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsferien-0286.html

http://www.brennecke-partner.de/69410/Urlaubsrecht-Betriebsferien-gehen-individuellen-Urlaubswuenschen-des-Arbeitnehmers-vor

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