Hilfe!

Hallo, bei uns laufen zur Zeit die Betriebsratswahlen und ich bin im Wahlvorstand. Es wurden drei Listen eingereicht (ich nenne sie mal A,B und C). Der Listenführer von C hat nun folgendes reklamiert:

Er bat uns zu prüfen, ob die Listen A und B überhaupt zur Wahl zugelassen werden können, da die Kandidaten der Liste A die Unterstützungsunterschriften der Liste B geleistet haben und umgekehrt. Würden diese Unterstützungsunterschriften nicht anerkannt, dann wäre die geforderte Mindestanzahl von Unterschriften nicht mehr gegeben. Er trägt vor, dass Leisten von Unterstützungsunterschriften auf einer anderen Liste, als der auf der man selbst kandidiert nicht erlaubt sei und begründet dies damit,

- dass jeder Wahlberechtigte nur eine Liste unterstützen kann (natürlich seine eigne) keinesfalls eine fremde, weil er damit quasi zwei Listen unterstützen würde.

- dass damit eine Verbindung von Vorschlagslisten geschaffen werde, die nach der Wahlordnung ausdrücklich verboten sei.

Wer kann uns helfen?

Schon mal vielen Dank hierfür