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Betriebsratswahl

V
Victor
Jan 2019 bearbeitet

Hilfe!

Hallo, bei uns laufen zur Zeit die Betriebsratswahlen und ich bin im Wahlvorstand. Es wurden drei Listen eingereicht (ich nenne sie mal A,B und C). Der Listenführer von C hat nun folgendes reklamiert:

Er bat uns zu prüfen, ob die Listen A und B überhaupt zur Wahl zugelassen werden können, da die Kandidaten der Liste A die Unterstützungsunterschriften der Liste B geleistet haben und umgekehrt. Würden diese Unterstützungsunterschriften nicht anerkannt, dann wäre die geforderte Mindestanzahl von Unterschriften nicht mehr gegeben. Er trägt vor, dass Leisten von Unterstützungsunterschriften auf einer anderen Liste, als der auf der man selbst kandidiert nicht erlaubt sei und begründet dies damit,

  • dass jeder Wahlberechtigte nur eine Liste unterstützen kann (natürlich seine eigne) keinesfalls eine fremde, weil er damit quasi zwei Listen unterstützen würde.

  • dass damit eine Verbindung von Vorschlagslisten geschaffen werde, die nach der Wahlordnung ausdrücklich verboten sei.

Wer kann uns helfen?

Schon mal vielen Dank hierfür

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

05.04.2010 um 13:58 Uhr

Hallo Victor, nirgends in der WO oder dem BetrVG steht geschrieben, wo ein Kandidat seine Stützunterschrift abgeben und das der Kandidat nur seiner eigenen Liste die Stützunterschrift geben darf. Er darf eben nur eine Liste unterstützen und nicht zwei. Solange das gewährleistet ist, sind beide Wahlvorschläge gültig.

N
nicoline

05.04.2010 um 14:10 Uhr

Nachtrag, - dass damit eine Verbindung von Vorschlagslisten geschaffen werde, die nach der Wahlordnung ausdrücklich verboten sei. Eine Verbindung von Vorschlagslisten geschieht, wenn der WV 5 Listen, mit z.B. nur einem Kandidaten, zu einer zusammenfügt und dann eine Mehrheitswahl veranstaltet. Das, was Du beschreibst, ist keine Verbindung von Vorschlagslisten!

S
Shadowweaver

05.04.2010 um 20:44 Uhr

Hallo , nicoline hat Recht.Solange jeder nur eine Stützunterschrift leistet ist es egal auf welcher Liste,siehe Wahlordnung oder Betriebsverfassungsgesezt.Nur weil man auf einer Liste kandiert muß man diese Liste nicht unterstützen das hatten wir auch mehrfach.Mich würde nur interesieren woher Listenführer C das schon wußte bevor ihr irgend etwas offiziell mitgeteilt habt?

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