W.A.F. LogoSeminare

Bis zum 31.05.2010 keine Wahl durchgeführt?

V
vaphmi
Jan 2019 bearbeitet

Hallo,

was passiert wenn der Betriebsrat bis zum 31.05.2010 durch Einhaltung von Fristen nicht mehr gewählt werden kann.

Bei uns ist nach meinem Wissen jetzt noch kein Wahlvorstand bestellt. Die Frist der 10 Wochen ist also geplatzt und wir hätten bis zum 31.05.2010 nicht gewählt.

Kann eine Wahl nach dem 31.05.2010 dann stattfinden?

Hätten wir dann auch keinen Betriebsrat mehr? Wie sieht es generell mit der Wahl aus?

Danke für Antworten

1.18904

Community-Antworten (4)

R
rainerw

05.04.2010 um 00:01 Uhr

Dann habt ihr einen betriebsratslosen Betrieb.

V
vaphmi

05.04.2010 um 00:12 Uhr

Hallo,

danke für die promte Antwort, hatte ich mir schon gedacht.

Kann mann nach dem 31.05.2010 noch wählen?

Gruß

R
rainerw

05.04.2010 um 00:33 Uhr

ja, ihr könnt auch außerhalb des normalen Wahlzeitraumes wählen. Der dann gewählte Betriebsrat hätte dann seine Amtszeit bis 31.05. 2014. Frohe Ostern auch noch.

S
Shadowweaver

05.04.2010 um 21:37 Uhr

Hallo, es könnten doch jetzt auch noch drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder die zuständige Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstandes beantragen .(§16 Abs.2 Satz 1 BetrVG).Welches Wahlverfahren habt ihr den ?Da verkürzen sich doch die Fristen oder lieg ich da falsch? Gruß

Ihre Antwort