Probleme ohne Ende
Hallo, mein erster beitrag hier, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Punkt 1: Unser Wahlausschreiben, bzw. die Frist für das Einreichen der Wählerlisten endete am 2 April (Karfreitag), wir sind ein Schichtbetrieb das 365 tage im Jahr arbeitet, ist das so korrekt, oder hätte die Frist nicht erst am 6.April, also Dienstag nach den Osterfeiertagen enden müssen. Unsere Verwaltung arbeitet nicht an Feiertagen, sondern nur die Produktion. Wird die Wahl nicht anfechtbar dadurch, bzw. müsste nicht ein neues Wahlausschreiben mit korrekten Fristen raus?
Punkt 2: Wir haben Listenwahl, in meiner Liste ist ein Mitarbeiter, der den Betrieb verlassen hat, davon wusste ich nichts, ich wurde nicht von ihm informiert, er ist auf der offiziellen Wählerliste vermerkt, das hat sich erst nachdem er sich in meiner Vorschlagsliste eingetragen hatte entwickelt, er hat einen neuen Job gefunden und einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Jetzt sagt mir der Wahlvorstand widersprüchliches. Zuerst hiess es, ich soll die Vorschlagsliste neu machen, jetzt soll ich eine Schriftstück des Mitarbeiters vorlegen, das er zum Zeitpunkt der Eintragung noch nichts wusste von seinem Abgang, dann darf ich den Mamen aus der Vorschlagsliste entfernen. Da 2 der 3 Vorstände in einer konkurrierende Liste eingetragen sind, traue ich dem Braten nicht ganz. Was ist der richtige Weg?
Punkt 3: Bei der Wahlversammlung hat der Wahlvorstand massiv Einfluss genommen auf die Mitarbeiter, es ist das erste Mal, das eine Listenwahl statt findet, bisher wurde ausschliesslich das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt, wir sind 155 Mitarbeiter, ich wollte etwas frischen Wind in dem alteingessenen Betriebsrat bringen und habe sehr frühzeitig und fair den BR informiert das ich eine Listenwahl starten werde. Der WV hat mich als Listenführer wirklich schlecht dargestellt, ich würde nur meine persönlichen Ziele verfolgen usw. Da ich selbst auch im Betriebsrat bin aktuell, ist die Stimmung dadurch im Keller, ich hatte erwartet, das meine Kollegen den Vorstoss sportlicher aufnehmen. Meine Unterstützer werden direkt angesprochen und es wird auf denen Druck ausgeübt, gleiches auch bei meinen Kollegen die auch auf meiner Liste sind, insgesamt sind 27 Kollegen in meiner Vorschlagsliste. Was kann ich machen?
Danke euch im vorraus....
Community-Antworten (4)
03.04.2010 um 23:42 Uhr
Hallo Felino, ich hoffe ihr könnt mir helfen na schaun 'mer mal. ;-))
oder hätte die Frist nicht erst am 6.April, also Dienstag nach den Osterfeiertagen enden müssen. Korrekt!
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 6 WO BetrVG, Frist zur Einreichung Rn 6+7
Die für die Einreichung von Vorschlagslisten gesetzte Frist von zwei Wochen ist eine Ausschlussfrist (LAG Düsseldorf 1. 7. 91 – 11 TaBV 66/91). Sie beginnt am Tage nach dem Aushang des Wahlausschreibens. Wird das Wahlausschreiben an mehreren Stellen im Betrieb ausgehängt, ist das Datum des letzten Aushangs maßgebend (LAG Hamm 26. 2. 76, BB 76, 1075; LAG Düsseldorf 3. 12. 02, AiB 04, 114).
Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 i. V. m. § 188 Abs. 2 BGB. Die Frist endet mit dem Ablauf desjenigen Tages der zweiten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, an dem der (letzte) Aushang des Wahlausschreibens erfolgte. Ist z. B. das Wahlausschreiben am Montag, den 27. März 2006, ausgehängt worden, läuft die Frist am Montag, den 10. April 2006, ab. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder auf einen in dem Bundesland, in dem der Betrieb liegt, staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB). Der letzte Tag der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten muss im Wahlausschreiben angegeben werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 WO). Die Angabe des letzten Tages der Einreichungsfrist dient einer zusätzlichen Klarstellung. Dem WV wird dadurch jedoch kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BAG 9. 12. 92, NZA 93, 765).
Unsere Verwaltung arbeitet nicht an Feiertagen, sondern nur die Produktion. Für die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist es völlig unerheblich, ob die Verwaltung arbeitet oder nicht, denn die Wahlvorschläge müssen bei der Adresse des WV abgegeben werden und dieser hat sie entgegen zu nehmen, selbst, wenn die Verwaltung gerade nicht arbeitet, so lange die Frist noch läuft.
jetzt soll ich eine Schriftstück des Mitarbeiters vorlegen, das er zum Zeitpunkt der Eintragung noch nichts wusste von seinem Abgang, dann darf ich den Mamen aus der Vorschlagsliste entfernen. Völliger Blödsinn! Wenn Du eine Liste einreichst, hat der WV sie auf Gültigkeit zu prüfen. Stellt er auf der Wählerliste fest (diese muss ja bis zum Wahltag gepflegt werden, Neuzugänge und Abgänge notiert werden!), dass ein MA das Unternehmen verlassen hat, streicht ER und nicht DU den Kandidaten, die Liste bleibt gültig. Es ist für die Rechtmäßigkeit der Kandidatur völlig unerheblich, ob der Ma zum Zeitpunkt des Eintrags auf dem Wahlvorschlag gewusst hat, ob er geht oder nicht! Das kannst Du dem WV sagen! Dieser hat eine Schulung besucht????????????
Was kann ich machen? Mit Deinen Kandidaten und Unterstützern reden und sie überzeugen. Es handelt sich hier nicht um strafbewährte Wahlbeeinflussung, sondern einfach um Angst, das Amt zu verlieren und schlechten Stil. Ist nichts anderes als in der großen Politik!
*Wird die Wahl nicht anfechtbar * Ja, die Wahl wäre anfechtbar! Schau mal in nachfolgenden Link => kopieren und einfügen.
05.04.2010 um 21:56 Uhr
Hallo , wieder muss ich nicoline Recht geben. Du kannst deinen MitBetriebsrats-Kollegen sagen das wenn sie das nicht lassen sogar das Strafgesetzbuch greifen könnte.Aber mach dir nicht zuviele Sorgen das hat der alte Betriebsrat auch bei uns gemacht als wir die Listenwahl gefordert haben ,solang ihr zusammen haltet klappt das schon.
05.04.2010 um 22:03 Uhr
Danke für eure Antworten, eine letzte Frage noch: Ist es möglich auf einer Liste Kandidat zu sein und gleichzeitig eine andere Liste zu unterstützen?
05.04.2010 um 22:10 Uhr
Ist es möglich auf einer Liste Kandidat zu sein und gleichzeitig eine andere Liste zu unterstützen?
Ja, das ist möglich.
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