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§ 87 Abs.2 SGB IX: Stellungnahme des BR zur ordentl. Kündigung

T
teletele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, einme Kollegen wurde ordentl. mit dessen Einverständnis gekündigt. Allerdings hätte er nach § 87 Abs.2 SGB IX einen bes. Kündigungsschutz, den er aber wie gesagt nicht in Anspruch nehmen möchte. Das Integrationsamt verlangt nun vom BR eine Stellungnahme dazu. Meine Frage: Wie sollte nun so eine Stellungnahme inhaltlich in so einem Fall aussehen? Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

F
Former

03.04.2010 um 08:10 Uhr

Hallo Teletele

ich sehe hier folgendes Problem : Die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt genehmigt werden. Zustimmungsfrei wäre lediglich ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung des Schwerbehinderten.

Ihr könntet dem Integrationsamt z.b. mitteilen, daß der Betriebsrat in seiner Sitzung vom XXXXX beschlossen hat, sich zu der Anhörung zur Kündigung von .XXXXX nicht zu äußern.

Recht viel mehr würde ich dazu nicht schreiben, daß sollen die Betroffenen dann selbst regeln, wenn Einverständnis herrscht

M
Mainpower

04.04.2010 um 00:18 Uhr

Hallo, wenn dem Kollegen mit seinem Einverständnis gekündigt wurde, wem würde ein Einspruch dann noch nützen?? Oder anders herum, was soll er bezwecken?? Wollt Ihr dem Kollegen verbieten zu gehen??? Immer vorausgesetzt er hat das Freiwillig und ohne Zwang unterschrieben.

N
nicoline

04.04.2010 um 00:23 Uhr

mainpower, wo liest Du etwas von einem Einspruch??? Es geht um eine Stellungnahme an das Integrationsamt! Zu viele Eierliköreier gehabt?

T
teletele

04.04.2010 um 16:30 Uhr

Danke an alle. Ja, es geht hier nur um die Stellungnahme dazu.

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