BRV Bezahlung
Hallo ,
ich wurde zum BR-Vorsitzenden gewählt, habe ich anrecht auf meine vorhergehende Bezahlung ??
Community-Antworten (4)
02.04.2010 um 18:26 Uhr
Die Antwort ergibt sich aus §37 Absatz 2 bis 4 des BetrVG
02.04.2010 um 19:09 Uhr
@targa, was soll sich an deiner Bezahlung ändern? Du bist zwar nun BRV, aber nicht automatisch freigestellt.
03.04.2010 um 23:48 Uhr
@targa, ich nehme an Du bist freigestellt. Deine Bezahlung darf dann nicht besser und auch nicht schlechter sein als vor Deiner Freistellung.
04.04.2010 um 00:00 Uhr
targa, wenn Du freigestelltes BRM bist und in Deiner Bezahlung bislang steuerfreie Zuschläge enthalten waren, wird Deine Bezahlung zukünftig etwas niedriger sein, da die steuerfreien Zuschläge künftig versteuert werden müssen!
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