Erstellt am 02.04.2010 um 16:26 Uhr von neskia
Die Antwort ergibt sich aus §37 Absatz 2 bis 4 des BetrVG
Erstellt am 02.04.2010 um 17:09 Uhr von MonaLisa
@targa,
was soll sich an deiner Bezahlung ändern? Du bist zwar nun BRV, aber nicht automatisch freigestellt.
Erstellt am 03.04.2010 um 21:48 Uhr von mainpower
@targa,
ich nehme an Du bist freigestellt. Deine Bezahlung darf dann nicht besser und auch nicht schlechter sein als vor Deiner Freistellung.
Erstellt am 03.04.2010 um 22:00 Uhr von nicoline
targa,
wenn Du freigestelltes BRM bist und in Deiner Bezahlung bislang steuerfreie Zuschläge enthalten waren, wird Deine Bezahlung zukünftig etwas niedriger sein, da die steuerfreien Zuschläge künftig versteuert werden müssen!