W.A.F. LogoSeminare

BRV Bezahlung

T
targa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ,

ich wurde zum BR-Vorsitzenden gewählt, habe ich anrecht auf meine vorhergehende Bezahlung ??

1.18104

Community-Antworten (4)

N
neskia

02.04.2010 um 18:26 Uhr

Die Antwort ergibt sich aus §37 Absatz 2 bis 4 des BetrVG

M
monalisa

02.04.2010 um 19:09 Uhr

@targa, was soll sich an deiner Bezahlung ändern? Du bist zwar nun BRV, aber nicht automatisch freigestellt.

M
Mainpower

03.04.2010 um 23:48 Uhr

@targa, ich nehme an Du bist freigestellt. Deine Bezahlung darf dann nicht besser und auch nicht schlechter sein als vor Deiner Freistellung.

N
nicoline

04.04.2010 um 00:00 Uhr

targa, wenn Du freigestelltes BRM bist und in Deiner Bezahlung bislang steuerfreie Zuschläge enthalten waren, wird Deine Bezahlung zukünftig etwas niedriger sein, da die steuerfreien Zuschläge künftig versteuert werden müssen!

Ihre Antwort