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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsabzug trotz Krankheit in den Betriebfserien

R
Rischy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, nach der Neueinführung eines BR wurde mir eine Frage gestellt, die ich leider nicht beantworten konnte. Im Netz habe ich darüber auch nichts finden können. Die Frage: Wenn man in den Festgelegten Betriebsferien krank oder erkrankt wird einem dann trozdem der Urlaub abgezogen? Dies wurde bei einem MA gemacht. Ihm wurden 7Tg. Urlaub gestrichen mit der Begründung das die Firma ja Betriebsferien gehabt habe. Ist das so richtig? Gruß Rischy

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Community-Antworten (3)

F
Former

02.04.2010 um 15:38 Uhr

Hallo Rischy

Nein, das ist nicht richtig und widerspricht dem § 9 Bundesurlaubsgesetz

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

dabei spielt es keine Rolle, ob nun Betriebsferien sind oder nicht

B
Biggy

02.04.2010 um 15:52 Uhr

Nein Rischy ist es nicht. Krank ist wie arbeiten und muss vom Arbeitgeber 6 Wochen lang bezahlt werden. Krank im Urlaub

Der Urlaubsanspruch steht dem Arbeitnehmer auch dann im vollem Umfang zu, wenn er während des Kalenderjahres krank war. In diesem Fall kann der Arbeitgeber jedoch eine Aufteilung des Urlaubs verlangen.

Erkrankt der Arbeitnehmer während eines Urlaubs, so werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub nicht angerechnet (§9 BUrlG). Auch dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht (§ 10 BUrlG).

N
nicoline

02.04.2010 um 18:54 Uhr

Rischy, entscheidend ist, dass der Kranke eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Ist das der Fall, siehe meine Vorredner!

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