Erstellt am 02.04.2010 um 13:38 Uhr von Former
Hallo Rischy
Nein, das ist nicht richtig und widerspricht dem § 9 Bundesurlaubsgesetz
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
dabei spielt es keine Rolle, ob nun Betriebsferien sind oder nicht
Erstellt am 02.04.2010 um 13:52 Uhr von Biggy
Nein Rischy ist es nicht. Krank ist wie arbeiten und muss vom Arbeitgeber 6 Wochen lang bezahlt werden.
Krank im Urlaub
Der Urlaubsanspruch steht dem Arbeitnehmer auch dann im vollem Umfang zu, wenn er während des Kalenderjahres krank war. In diesem Fall kann der Arbeitgeber jedoch eine Aufteilung des Urlaubs verlangen.
Erkrankt der Arbeitnehmer während eines Urlaubs, so werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub nicht angerechnet (§9 BUrlG). Auch dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht (§ 10 BUrlG).
Erstellt am 02.04.2010 um 16:54 Uhr von nicoline
Rischy,
entscheidend ist, dass der Kranke eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Ist das der Fall, siehe meine Vorredner!