Erstellt am 21.11.2006 um 12:35 Uhr von pit47
Hallo Bantu,
es gilt das Bundesurlaubgesetz, danach darf Krankheit nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Ansonsten bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Erstellt am 21.11.2006 um 12:43 Uhr von Lotte
Bantu,
Gewerkschaftsmitglieder könnten auch zur Gewerkschaft gehen und Rechtsberatung bekommen.
Erstellt am 21.11.2006 um 14:02 Uhr von Rolfo 2
Guck mal in deinen Tarifvertrag, da könnte geregelt sein dass nach fortlaufender Krankheit ab einem bestimmten Zeitraum der Urlaub gekürzt wird.
Also bei uns ist das so, nach vollen 3 Monaten Krankheit wird für jeden weiteren vollen Monat der Jahresurlaub um 1/12tel gekürzt.
Es kann aber unmöglich sein, dass bereits nach 8 Wochen 2 Wochen Urlaub gestrichen werden.