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Betriebsrat alleinige Einsicht mit Genehmigung des AN in Personalakte

K
kusco
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der Betriebsrat mit Einverständnis des Arbeitnehmers die Personalakte des Arbeitnehmers alleine einsehen, oder muss er in Begleitung des Arbeitnehmers sein? Wenn ja benötige ich auch eventuelle Urteile. Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

R
ridgeback

14.08.2009 um 15:00 Uhr

@kusco, nur zusammen mit dem Mitarbeiter selbst kann ein einzelnes Betriebsratsmitglied in die Personalakten eines Mitarbeiters einsehen. Es handelt sich um ein - höchstpersönliches Recht - Stellvertretung also nicht möglich. Auszug aus Küttner/Reinecke, Personalbuch 2002, Personalakte Rz. 16 m. w. N.

S
Solarkrieger

14.08.2009 um 15:02 Uhr

Im Beisein des AN ist es ja jederzeit zulässig, aber warum wolt ihr denn da alleine Einsicht nehmen? Versteh ich nicht. Alles was da drin steht geht den MA was an und wenn er euch berechtigt Einsicht zu nehmen weis ich nicht warum der MA ´da nicht dabei sein soll

I
Immie

14.08.2009 um 15:05 Uhr

@Solarkrieger Wie kommst du auf "soll" nicht dabei sein? Vielleicht "kann" er ja auch nicht dabei sein und hat den BR gebeten da mal reinzuschauen.

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