Erstellt am 14.08.2009 um 13:00 Uhr von ridgeback
@kusco,
nur zusammen mit dem Mitarbeiter selbst kann ein einzelnes Betriebsratsmitglied in die Personalakten eines Mitarbeiters einsehen. Es handelt sich um ein - höchstpersönliches Recht - Stellvertretung also nicht möglich. Auszug aus Küttner/Reinecke, Personalbuch 2002, Personalakte Rz. 16 m. w. N.
Erstellt am 14.08.2009 um 13:02 Uhr von Solarkrieger
Im Beisein des AN ist es ja jederzeit zulässig, aber warum wolt ihr denn da alleine Einsicht nehmen? Versteh ich nicht. Alles was da drin steht geht den MA was an und wenn er euch berechtigt Einsicht zu nehmen weis ich nicht warum der MA ´da nicht dabei sein soll
Erstellt am 14.08.2009 um 13:05 Uhr von Immie
@Solarkrieger
Wie kommst du auf "soll" nicht dabei sein?
Vielleicht "kann" er ja auch nicht dabei sein und hat den BR gebeten da mal reinzuschauen.