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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zum Trinken nur Wasser im Hygienebereich

S
S.Spranger
Apr 2021 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte eine Regel aufstellen das im Hygienebereich ab sofort nur noch Wasser als Getränk erlaubt ist. Seine Begründung ist die "Hygiene Betrachtung" - das nicht mit zuckerhaltigen Getränken geschlappert wird.... In dem Bereich wird schwere körperliche Arbeit von den Mitarbeitern verlangt und im Sommer ist es hier sehr sehr warm. Daher ist es wichtig, das regelmäßig auch außerhalb der festen Pausenzeiten Flüssigkeit getrunken wird. Natürlich haben wir ein Alkoholverbot, davon schreibe ich hier gerade nicht. Es geht vielmehr darum, kann ein Arbeitgeber entscheiden was ich zu trinken habe und was nicht? Was ist wenn ich dann Apfelschorle trinke oder Tee? Gibt es hier einen Paragraphen oder Benennung "Freiheitsrechte des Einzelnen" mit dem man so einer Anordnung wiedersprechen kann? Danke für euren Input und Anregungen.

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Community-Antworten (7)

C
celestro

14.04.2021 um 12:00 Uhr

Du hast die Rechte der MA schon richtig genannt. Tee enthält ja z.B. auch keinen Zucker (sofern man keinen rein schüttet). Wenn man ein Verbot einführt, sollte es wenn überhaupt auch nur das Problem abdecken. Also eben z.B. Getränke die Zucker enthalten.

Aber MA im Hygienebereich sollten wissen, das man etwas weg macht, wenn man mal schlabbert. Von daher ....

E
Erbsenzähler

14.04.2021 um 15:43 Uhr

In Hygienebereichen ist Trinken und Essen rechtlich verboten! Somit hat sich die Frage erledigt!

C
celestro

14.04.2021 um 16:51 Uhr

@Erbsenzähler

Wo kann man das nachlesen?

"5. Essen, Trinken, Rauchen sind verboten! Ausnahme: Trinken an den Wasserspendern und Produktverkostungen mit anschließender Handdesinfektion an der Anlage sind zulässig."

aus einer Broschüre zur Hygiene eines großen Keksproduzenten. Und "Trinken" würde ja auch Wasser einschließen.

K
Kjarrigan

14.04.2021 um 17:43 Uhr

"Es geht vielmehr darum, kann ein Arbeitgeber entscheiden was ich zu trinken habe und was nicht? Was ist wenn ich dann Apfelschorle trinke oder Tee? "

komische Fragen - Der AG hat grundsätzlich doch Haus- und Direktionsrecht und bestimmt erst einmal die Regeln am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit. Eingeschränkt werden können die durch andere Rechtsgrundlagen wie TV, BV etc.

Es soll sogar Arbeitsplätze geben - an denen überhaupt nichts getrunken, gegessen werden darf - OP Saal, Labore (mal als krasses Beispiel) auch dürfte an Elektronikarbeitsplätzen (wo an Elektronik rumgeschraubt wird - der Umgang mit Flüssigkeiten eingeschränkt sein. oder allgemein in der Lebensmittel verarbeitenden Industrie - oder möchtest du in deinem Müssli nen Leberwurstbrot finden weil der Arbeiter grad Frühstück gemacht hat?

Und wenn Du halt meinst du musst Apfelschorle trinken und gegen die Anweisung verstosen - bekommste wahrscheinlich eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

Der Ag hat natürlich das MBR des BR nach § 87 (1) Nr 1 zu beachten, wenn es einen BR gibt.

D
DummerHund

15.04.2021 um 01:44 Uhr

Ich denke mal alle" Nebenkriegsschauplätze " kann man hier weg lassen, und würde ich als BR auch gar nicht groß erwähnen. Als BR einfach auf die MB nach § 87 (1) Nr 1 verweisen.

S
S.Spranger

15.04.2021 um 10:49 Uhr

Danke sehr für die schnellen Reaktionen zu meiner Frage.

Dann werde ich mich an den §87(1) halten.

Ich bin froh das es nicht um die Thematik geht, ob überhaupt getrunken werden darf. Da es wie man hört auch extremere Wege geben kann. Was für mich aber unverständlich ist. Wie in vielen produzierenden Betrieben ist dieser Bereich körperlich sehr anstrengend, wie auch erwähnt in unserem Fall oft sehr warm. Hier hat der Arbeitgeber ja auch eine Fürsorgepflicht und diese beinhaltet den Mitarbeitern die Möglichkeit einzuräumen ausreichend zu trinken. Die Wege wären viel zu lang, wenn dies nicht im Hygienebereich möglich wäre. Klar ist, das da getrunken wird, wo man keine Kontakte zum Produkt hat und nichts durch sein Verhalten grundsätzlich gefährdet. Da reden wir hier locker von 2-3m Abstand und nicht davon das außversehen der Tee im Produkt landet. Auch denke ich, das wir hier von geschultem Personal reden.

Ich war nur Grundsätzlich irritiert. Da mir nicht bekannt ist, das ein Direktionsrecht zu Regeln am Arbeitsplatz auch beinhaltet soll, welcher Inhalt in meiner Hygienekonformen Edelstahltrinkflasche enthalten ist. Das finde ich, geht zu weit. Ob getrunken ja /nein verstehe ich. Wenn definiert ist "ja" darf man dann weiter bestimmen?

Wie läuft es denn dann, mit Mitarbeitern welche bezüglich "Krankheit" sogar in der Pflicht sind zuckerhaltige Getränke an der Person mitzuführen?

Ich fände es sehr bedenklich, wenn ein Arbeitgeber weil er Befindlichkeiten zu einem Mitarbeiter hat, kommt und die Begründung der Abmahnung der Inhalt der Trinkflasche sein soll weil er es so entschieden hat.

E
Erbsenzähler

15.04.2021 um 11:52 Uhr

@celestro In den jeweiligen für die Firma gültigen Verordnungen (auch GMP=Good Manufactoring Praxis genannt). So guck mal hier: https://www.gempex.de/fileadmin/downloads/gmp-wissen/1709_GMP_in_Pharma_Food_und_Kosmetik.pdf

oder hier: https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/Merkblatt%20Hygiene.pdf

um nur zwei Quellen zu nennen. Es gibt noch viele weitere Vorschriften. Für jeden Hygienebereich gibt es ein Verbot von Essen, Trinken usw.

Da ich die Branche von S.Spranger nicht kenne kann ich die entsprechende Vorschrift nicht zeigen. Aber selbst Trinkwasser darf in diesen Bereich nicht konsumiert werden. Das hat auch nicht mit Freiheitsrechten eines einzelnen zu tun. Es müssen aber genug Trinkpausen usw. vom Arbeitgeber in solchen Räumlichkeiten eingeräumt werden.

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