Erstellt am 31.03.2010 um 17:36 Uhr von Forentroll
Es zählt nicht der Wahltag sondern der Tag der konstituierenden Sitzung also Anfang Mai.
Erstellt am 31.03.2010 um 17:39 Uhr von peters
@forentroll,
seltsam, in § 21 "Amtszeit" kommt das Wort konstituierende Sitzung nicht ein einziges Mal vor. Magst du nicht nochmal nachlesen ???
Erstellt am 31.03.2010 um 18:10 Uhr von nicoline
Dominik,
Autor:rkoch
Spätestens ab der zweiten Amtszeit ist der Termin, an dem die ***Amtsübergabe*** erfolgt festgeschrieben! Die Konstiuierung hat mit diesem Termin aber gar nichts zu tun.
Hat die erste jemals stattgefundene Wahl eines BR innerhalb des regelmäßigen Zeitraums stattgefunden, so ist der
**Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses**
dieses BR für alle zukünftigen BR auch der maßgebende Tag des Endes der Amtszeit. (kann sich dann nur durch eine Neuwahl außerhalb des regelmäßigen Zeitraums ändern)
Hat die erste, jemals stattgefundene Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums stattgefunden, so endet die Amtszeit dieses BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des nachfolgenden BR, welcher dann der maßgebende Tag wird.