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Beginn und Ende der Amtszeit

D
dominik
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Danke für die schnellen Antworten. Da momentan immer noch Diskusionen bezüglich des Ende der Amtszeit des BR bestehen, nochmals: Habe ich das so richtig verstanden das der Stichtag für den Beginn und das Ende der Amtszeit der Wahltag und nicht der Tag der konstituierneden Sitzung ist? Erstwer BR Wahl war am 05.03.2002, die zweite am 06.03.2006 hier war aber die konstituierende Sitzung erst anfang Mai 2006.

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Community-Antworten (3)

F
Forentroll

31.03.2010 um 19:36 Uhr

Es zählt nicht der Wahltag sondern der Tag der konstituierenden Sitzung also Anfang Mai.

P
peters

31.03.2010 um 19:39 Uhr

@forentroll,

seltsam, in § 21 "Amtszeit" kommt das Wort konstituierende Sitzung nicht ein einziges Mal vor. Magst du nicht nochmal nachlesen ???

N
nicoline

31.03.2010 um 20:10 Uhr

Dominik, Autor:rkoch

Spätestens ab der zweiten Amtszeit ist der Termin, an dem die Amtsübergabe erfolgt festgeschrieben! Die Konstiuierung hat mit diesem Termin aber gar nichts zu tun.

Hat die erste jemals stattgefundene Wahl eines BR innerhalb des regelmäßigen Zeitraums stattgefunden, so ist der

Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses

dieses BR für alle zukünftigen BR auch der maßgebende Tag des Endes der Amtszeit. (kann sich dann nur durch eine Neuwahl außerhalb des regelmäßigen Zeitraums ändern)

Hat die erste, jemals stattgefundene Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums stattgefunden, so endet die Amtszeit dieses BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des nachfolgenden BR, welcher dann der maßgebende Tag wird.

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