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Abmahnung vom Werkstattleiter?

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Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Moin Unsere Firma hat einen Chef, einen Betriebsleiter, Vorarbeiter,Disponent und einen Werkstattleiter der für die Werkstatt und die Baumaschinen zuständig ist (die wir fahren).

Unser erster Vorsitzender meinte, daß ein Werkstattleiter befähigt ist Abmahnungen auszusprechen, was ich nicht recht glauben kann.

Unser Werkstattleiter ist ein einfacher ehemaliger Schlosser.

Was meint ihr dazu ?

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Community-Antworten (6)

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geploeg

31.03.2010 um 18:03 Uhr

Warum sollte er das nicht dürfen. Wenn er die disziplinarische Führungsverantwortung hat. Zitat Hensche (Anwalt für Arbeitsrecht) "Zur Abmahnung berechtigt sind auf der Seite des Arbeitgebers nicht nur diejenige Personen, die auch eine Kündigung aussprechen könnten, sondern alle Personen, die dem abgemahnten Arbeitnehmer Weisungen erteilen können."

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peters

31.03.2010 um 19:35 Uhr

Das sehe ich genauso wie geploeg.

Darber hinaus würde ich eine Abmahnung wegen eines Formfehlers niemals (!) anfechten. Denn der Erfolg wäre, dass der Arbeitgeber den Fehler beseitigt und ich dann eine niet- und nagelfeste Abmahnung habe. Lieber lass ich sie in der Akte drin und fechte sie dann an, wenn es zu weiteren Problemen kommen sollte.

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Paddy

01.04.2010 um 02:11 Uhr

.........dem abgemahnten Weisungen zu erteilen.....

Ist das nicht das Problem? Der Werkstattleiter ist doch gar nicht in dem Sinne Weisungsbefugt. Er kann mich zwar auffordern , das Fahrzeug mal vorbei zu bringen, weil es mit der Wartung dran ist, aber mehr hat er mir doch gar nicht zu sagen.

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geploeg

01.04.2010 um 10:27 Uhr

Der Werkstattleiter ist natürlich nur befugt seinen Mitarbeitern, denen er disziplinarisch vorgesetzt ist, abzumahnen. Er kann also keine Abmahnung z.B. dem Buchhalter geben.

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peters

01.04.2010 um 10:42 Uhr

Paddy, was ist dein Ziel? Wenn du die Abmahnung anzweifelst, dann zieht der Werkstattleiter sie halt zurück und lässt sie rechtssicher von der Personalabteilung schreiben. Dann hast du eine zweifelhafte Abmahnung gegen eine bombensichere eingetauscht und damit ein Eigentor geschossen. Der Arbeitgeber dürfte dir dann ein Dankschreiben für die Belehrung in Sachen Arbeitsrecht schicken.

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Paddy

01.04.2010 um 16:02 Uhr

Hallo Leute

Danke für die Antworten. Es diente reinweg zur Info, ob der Werkstattleider dies darf oder nicht. Es gibt keine Abmahnung. Ich wollte es nur mal für die Zukunft wissen.

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