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Persönliches Abmelden beim Vorgesetzten mit konkreter Zeit?

G
GBRSHG1
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich bin vor kurzen GBR Vorsitzender geworden und habe aus Unerfahrenheit eine Frage:

Unser Geschäftsführer hat über seinen Werkstattleiter bekannt geben lassen, dass alle Mitglieder eines örtlichen Gremiums sich in Zukunft persönlich und einzeln beim Werkstattleiter abzumelden haben. Wenn möglich hätte ich gern einige Stichhaltige Informationen ob und in welcher Form das rechtens ist.

Vielen Dank für Ihre Mühen!

4.28504

Community-Antworten (4)

RH
Robin H

04.06.2007 um 11:17 Uhr

Auch das fällt schon unter §87 (1) Nr.1 und ist mitbestimmungspflichtig. Macht eine Vereinbarung dazu. Da könnte z.B. drinstehen, dass zu den bekannten Sitzungsterminen keine unmittelbare Abmeldung erforderlich ist. Abmeldung nur dann, wenn außerhalb der Sitzungstermine BR-Arbeit erforderlich wird. Darum werdet ihr nicht herumkommen. Allerdings muss das nicht persönlich sein. Hier könnt ihr auch regeln, dass dies telefonisch oder per Kalendereintrag oder per Mail, und auch im Voraus erfolgen kann.

P
pit47

04.06.2007 um 11:19 Uhr

Hallo GBRSHG1, siehe Kommentierung von Däubler zum § 37 BetrVG ab Rn 43. Da steht u. a. das BRMtgl. ist verpflichtet sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden. Diese Abmeldung kann mündlich erfolgen, muss aber nicht persönlich durchgeführt werden.

RH
Robin H

04.06.2007 um 11:24 Uhr

ja pit47, klar.

Aber in diesem Falle gab es eine m.E. unzulässige einseitige Anordnung der GL. Deshalb würde ich zu den Modalitäten eine Vereinbarung verlangen, falls die GL nicht bereit ist die Anordnung zurückzunehmen!

G
GBRSHG1

04.06.2007 um 11:34 Uhr

Vielen Dank an alle!!!!!!!!!!!!!

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