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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BUNDESDATENSCHUTZGESETZEZ - Ist ein MA verpflichtet eine VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG nach §5 des Bundesdatenschutzg. zu unterschreiben?

A
AMIGO
Nov 2016 bearbeitet

Habe eine frage zu (BDSG): Ist ein MA verpflichtet eine VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG nach§5 des Bundesdatenschutzg. zu unterschreiben oder reicht auch eine Mündlicher hinweis des AG. DANKE für eure antworten.

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Community-Antworten (1)

P
peters

31.03.2010 um 21:45 Uhr

Mit einem mündlichen Hinweis lässt sich später nie korrekt nachweisen, ob wirklich eine Unterweisung zum Datenschutz stattgefunden hat. Das bedeutet, der AN könnte den größten Unfug in Zusammenhang mit dem Datenschutz anstellen und am Ende behaupten, er sei nie unterrichtet worden.

Oder anders gesagt, der Arbeitgeber dürfte den AN ohne nachweisbare Datenschutzerklärung nicht mit schützenswerten Daten arbeiten lassen.

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