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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergabe der BR Tätigkeit auf die neu gewählten Mitglieder

D
dominik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten Betriebsratswahl am 23.03.2010 es wurden 5 neue Mitglieder in den Bertiebsrat gewählt. Gesamt besteht unser Betriebsrat aus 7 Mitgliedern. Dievorgherige Wahl fand am 06.03.2006 statt. An diesem Tag wurde auch das Wahlergebniss bekanntgegeben. Wir haben momentan Probleme bei der Übergabe. Die konstituierende Sitzung wurde durch den Wahlvorstand (ebenfalls Mitglieder des "alten" Betriebsrates) am 09.04 einberufen. Da die Amtszeit gemäß § 21 BetrVG 4 Jahre beträgt und somit am 06.03.2010 geeendet haben müsste ist hier meine Frage als neues BR Mitglied: Ab wann ist die Amtszeit des "alten" BR offiziell zu Ende und wann beginnt die Beschlußfähigkeit des "neuen" BR? Was ist in dem Zeitraum vom 06.03.2010 bis zum 09.04.2010 wer hat hier das "sagen" bzw. wie ist der genaue Ablauf der Amtsübergabe?

2.69005

Community-Antworten (5)

D
DerNeue

31.03.2010 um 17:18 Uhr

Hallo Dominik! Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses steht der neue BR fest. Vor Ablauf einer Woche hat der Wahlvorstand die Mitglieder des neu gewählten Betriebsrat zu der konstituierenden Sitzung einzuberufen um Vorsitz und Stellvertreter zu wählen Und meinem Erachten nach, ward ihr vom 06.03.- 23.03.2010 ohne Betriebsrat.
Zusatz, die konstituierende Sitzung kann auch später erfolgen DerNeue

S
STANLEY

31.03.2010 um 18:05 Uhr

Da gibt es wohl immer noch Unkenntnis, was die Amtszeit des BR angeht...

Erklärung:

Irgendwann, vor vielen, vielen Jahren hat sich mal ein BR gebildet. Dieser ist mit der Wahl sofort im Amt! Nehmen wir mal an, die Wahl war am 15.03.19xx... Dieses Datum ändert sich (theoretisch) niemals! Für jeden BR ist das der "Stichtag" (der 15.03.), an dem sein Amt endet, wenn seine Amtsperiode vorbei ist (früher waren es >glaub ich< 3 Jahre, heute i.dR. 4 Jahre). Die Wahl sollte also so erfolgen, dass vor dem 15.03 die Wahl stattfindet, denn mit dem Ablauf des 14.03. (24Uhr) endet die Amtszeit des alten BR.

Erfolgt die Wahl (durch Schusseligkeit) später (z.B. am 20.03.), dann wart ihr ein paar Tage ohne BR. Für den dann gewählten BR (und weitere, folgende) gilt dann der 20.03. als "Stichtag".

Könnt ihr den Termin (aus irgendwelchen Gründen) nicht mehr ermitteln, dann kann der Wahlvorstand einen Termin festlegen (...der dann aber für die Zukunft für weitere Wahlen, archiviert werden sollte...)

D
dominik

31.03.2010 um 18:34 Uhr

Hallo, Danke für die schnellen Antworten. Da momentan immer noch Diskusionen bezüglich des Ende der Amtszeit des BR bestehen, nochmals: Habe ich das so richtig verstanden das der Stichtag für den Beginn und das Ende der Amtszeit der Wahltag (Bekanngabe des Ergbnis) und nicht der Tag der konstituierneden Sitzung ist? Erstwer BR Wahl war am 05.03.2002, die zweite am 06.03.2006 hier war aber die konstituierende Sitzung erst anfang Mai 2006.

S
STANLEY

31.03.2010 um 18:43 Uhr

Wahltag ist entscheidend!

Die Konstituierung macht den BR (nur) geschäftsfähig....

M
Malbec

31.03.2010 um 22:59 Uhr

Die Bekanngabe des (endgültigen) Wahlergebnis ist der entscheidende Termin.

Dies kann einige Tage nach der Wahl sein und ist es auch oft, da ja die gewählten Kandidaten noch innerhlab der 3 Tage Frist ablehnen könnten. Nur wenn alle noch am selben Tag zustimmen kann das Ergebnis schon am Tag der Wahl veröffentlicht werden.

Ansonsten wie Stanley es beschrieben hat.

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