Erstellt am 31.03.2010 um 14:05 Uhr von MonaLisa
@waldi,
guck mal rechts oben - blauer Button - müsste dabei sein was du suchst.
Ansonsten reicht ein formloses Schreiben an den AG mit den Namen des Gremiums. Die Freistellungen habt ihr mit dem AG durchgesprochen?
Erstellt am 31.03.2010 um 15:21 Uhr von Pfälzer
z.B.
Sehr geehrte D+H,
der BR hat in seiner letzten Sitzung über die generelle Freistellung eines seiner Mitglieder beraten.
Entsprechend der Beschäftigtenzahl des Betriebes und der Anzahl der BRM steht dem BR ein in vollem Umfang von der beruflichen Tätigkeit freizustellendes Mitglied zu. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass der BR seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen kann. Der BR hat nun beschlossen, dass das BRM Herrn/Frau xyZ von seiner/ihrer arbeitsvertraglichen Pflicht gem. § 38 BetrVg freizustellen ist.
Einer solchen Freistellung geht gem. § 38 BetrVG eine gesetzliche Beratungspflicht mit Ihnen voraus. Diese Beratung fand am ... statt.