Erstellt am 31.03.2010 um 11:47 Uhr von Pfälzer
mach dich schlau rund um's Thema Urlaub und lies im Bundesurlaubsgesetz nach
Erstellt am 31.03.2010 um 11:47 Uhr von Tanzbäe
Müssen?
Der AG muss 12 Tage am Stück gewähren, wenn es der AN verlangt, aber keiner muss so Urlaub nehmen.
Erstellt am 31.03.2010 um 11:48 Uhr von Tanzbär
Erstellt am 31.03.2010 um 14:51 Uhr von Forentroll
@ Tanzbär
woher hast du die 12 Tage am Stück?
Das würde mich mal interessieren.
Erstellt am 31.03.2010 um 15:24 Uhr von Pfälzer
@forentrolldich
siehe BundesurlaubsG § 7 Abs. 2
Erstellt am 01.04.2010 um 09:34 Uhr von Tanzbär
Das resultiert noch aus der Zeit, als Mo-Sa voll gearbeitet wurde, und entsprach zwei Wochen Urlaub. Heute wirkt es manchmal antiquiert, zwei Wochen und zwei Tage ... naja.
Erstellt am 01.04.2010 um 10:08 Uhr von BentoBox
"Heute wirkt es manchmal antiquiert, zwei Wochen und zwei Tage ... naja.
Antwort 7 Erstellt am 01.04.2010 um 09:34 Uhr von Tanzbär"
Wie kann man denn (falls keine Feiertage in den Urlaubszeitraum fallen) hierbei auf "2 Wochen und 2 Tage" kommen?
Literaturempfehlung: Bundesurlaubsgesetz