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Beschlussfähigkeit bei 7er-Gremium

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firefly
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind jetzt ein neues Betriebsratsgremium von 7 Mitgliedern. Wieviele Mitglieder müssen MINDESTENS bei einer Sitzung sein, damit man beschlussfähig ist?

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Community-Antworten (5)

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derdermalwjlwar

31.03.2010 um 11:59 Uhr

§ 33 (2) BetrVG

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firefly

31.03.2010 um 12:04 Uhr

@derdermalwjlwar: Ich weiß, dass es mindestens die Hälfte sein muss... aber dann sind wir bei 4... Muss es nicht immer eine ungerade Anzahl sein???

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Dielöwin

31.03.2010 um 12:06 Uhr

Am besten ist natürlich immer wenn alle BRM anwesend sind ... und bei tatsächlicher Verhinderung ein ErsatzBR eingeladen werden kann. Wenn dies nicht gegeben ist mindestens die Hälfte (aufgerundet) und da ja der BR immer aus einer ungeraden Zahl besteht sollte es mehr als die Hälfte sein

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derdermalwjlwar

31.03.2010 um 14:48 Uhr

@firefly Steht das im Gesetz? Ich kann nirgends etwas finden zur Forderung nach "Ungeradzahligkeit" in Bezug auf die Anwesenden im beschlussfähigen BR.

@Dielöwin da liegst Du falsch mit Deinen Annahmen über 'die Hälfte' ....'aufgerundet' ... 'BR besteht immer aus einer ungeraden Zahl' Es hat schon seinen Grund, dass da 'die Hälfte' steht.

Wenn der BR von firefly nämlich durch Auscheiden von BR-Mitgliedern dauerhaft in Unterzahl gerät, dann besteht er z.B. aus 6 Mitgliedern, und dann genügen bereits 3 Anwesende zur Beschlussfähigkeit.

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DrHouse

31.03.2010 um 15:04 Uhr

derdermalwjlwar,

wenn der BR dauerhaft in Unterzahl gerät, gibt es Neuwahlen. Sonst gebe ich Dir völlig recht.

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