Erstellt am 31.03.2010 um 09:59 Uhr von derdermalwjlwar
Erstellt am 31.03.2010 um 10:04 Uhr von firefly
@derdermalwjlwar:
Ich weiß, dass es mindestens die Hälfte sein muss... aber dann sind wir bei 4...
Muss es nicht immer eine ungerade Anzahl sein???
Erstellt am 31.03.2010 um 10:06 Uhr von Dielöwin
Am besten ist natürlich immer wenn alle BRM anwesend sind ... und bei tatsächlicher Verhinderung ein ErsatzBR eingeladen werden kann. Wenn dies nicht gegeben ist mindestens die Hälfte (aufgerundet) und da ja der BR immer aus einer ungeraden Zahl besteht sollte es mehr als die Hälfte sein
Erstellt am 31.03.2010 um 12:48 Uhr von derdermalwjlwar
@firefly
Steht das im Gesetz? Ich kann nirgends etwas finden zur Forderung nach "Ungeradzahligkeit" in Bezug auf die Anwesenden im beschlussfähigen BR.
@Dielöwin
da liegst Du falsch mit Deinen Annahmen über 'die Hälfte' ....'aufgerundet' ... 'BR besteht immer aus einer ungeraden Zahl'
Es hat schon seinen Grund, dass da 'die Hälfte' steht.
Wenn der BR von firefly nämlich durch Auscheiden von BR-Mitgliedern dauerhaft in Unterzahl gerät, dann besteht er z.B. aus 6 Mitgliedern, und dann genügen bereits 3 Anwesende zur Beschlussfähigkeit.
Erstellt am 31.03.2010 um 13:04 Uhr von DrHouse
derdermalwjlwar,
wenn der BR dauerhaft in Unterzahl gerät, gibt es Neuwahlen.
Sonst gebe ich Dir völlig recht.