Erstellt am 30.03.2010 um 17:43 Uhr von kainil
Hallo Derfummler,
BetrVG §38 Abs.
Lese diesen Text durch, und macht es dann so wie darin beschrieben, und dann kann Euer Cheffe doch mal die Einigungsstelle anrufen.
Mal sehen was die dort sagen. Wenn Ihr über 200 MA seid wird der Einigungsstellenrichter
Euern Cheffe fragen, wann er den seine Hausaufgaben machen möchte.
Klar wenn Ihr kuscht wenn Cheffe sagt das es nicht nötig ist, wie wird es dann erst wenn Ihr ein echtes Problem habt.(Mitbestimmungsrechte).
Fangt sofort damit an Euerm Cheffe EURE Rechte beizubringen.
MfG
kainil