Erstellt am 30.03.2010 um 16:18 Uhr von quiltrr
Hallo Oider,
egal, wie ihr im betriebsinternen Sprachgebrauch genannt werdet... nach deutschem Recht seid ihr immer noch der Betriebsrat!
Wie auch immer die Nomenklatur innerhalb des Konzerns ist (...bei uns ist alles auf Englisch - bin ja schon froh, dass nicht alles auf japanisch ist..) das ändert weder an eurem Status noch am Betriebsverfassungsrecht etwas.
...und an meiner Tür steht ebenfalls "works council", was aber meinen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich egal ist! (...und mir auch).
Informationen an die Belegschaft müssen weiterhin in der Landessprache, d.h. Deutsch, ausgegeben werden - und dabei habt ihr ein Mitspracherecht, darauf kommt es an.
LG
quiltrr