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Darf man in Deutschland einen BR in WORKS COUNCIL umtaufen?

O
Oider
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BR in in der deutschen Filiale (GmbH) einer weltweit operierenden Firma mit Sitz in Paris. Zur Zeit wird eine sehr weitreichende Umorganisation vorgenommen, die auch vor Sprachregelungen nicht haltmacht. Im Zuge dieser Bemühungen wurde von der Geschäftsführung (ohne vorherige Anhörung des BR) beschlossen, dass der BR eben nicht mehr so heisst, sondern WORKS (oder WORK?) COUNCIL. Darf dies ein Arbeitgeber tun? Wenn nicht, warum nicht?

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Community-Antworten (1)

Q
quiltrr

30.03.2010 um 18:18 Uhr

Hallo Oider,

egal, wie ihr im betriebsinternen Sprachgebrauch genannt werdet... nach deutschem Recht seid ihr immer noch der Betriebsrat!

Wie auch immer die Nomenklatur innerhalb des Konzerns ist (...bei uns ist alles auf Englisch - bin ja schon froh, dass nicht alles auf japanisch ist..) das ändert weder an eurem Status noch am Betriebsverfassungsrecht etwas.

...und an meiner Tür steht ebenfalls "works council", was aber meinen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich egal ist! (...und mir auch).

Informationen an die Belegschaft müssen weiterhin in der Landessprache, d.h. Deutsch, ausgegeben werden - und dabei habt ihr ein Mitspracherecht, darauf kommt es an.

LG quiltrr

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