Erstellt am 30.03.2015 um 18:38 Uhr von AlterMann
Hallo Dreamland,
ehrlich gesagt habe ich zu dem Mix keine Ahnung. Macht aber nichts, für die Gründung eines BRs solltest Du Dich sowieso intensiv mit der zuständigen Gewerkschaft beraten. Die haben geug Rechtskenntnis, um eine möglichst klare Antwort zu geben und in der Wahlversammlung auch zu erläutern.
Und neben den hier aufgeworfenen Fragen gibt's sicher auch noch so einiges zu bedenken...
Erstellt am 01.04.2015 um 15:57 Uhr von Hartmut
Die tatsächliche Unternehmensstruktur muss man sich konkret und vor Ort anschauen, das ist per 'Ferndiagnose' nicht möglich. Daher bitte Folgendes mit aller Vorsicht genießen:
Es heißt ja im §1 BetrVG, 'In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern ...'. Es heißt also _nicht_, 'In Unternehmen mit ...' oder 'In Konzernen mit'. Für mich deutet deine Beschreibung darauf hin, dass ihr zumindest als Betrieb ein deutscher Betrieb seid und daher dem BetrVG unterliegt. Soviel zum 'ob'.
Wie man die Köpfe zählt bei dieser 'Exotischen Mischung'? Ganz ehrlich, ich weiß es nicht. Vielleicht hat hier jemand die zündende Idee. Sonst einen Arbeitsrechtler vor Ort fragen.