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Betriebliche Übung auch umgekehrt?

F
frauke
Jan 2018 bearbeitet

Betriebliche Übung: gilt der Tatbestand der betrieblichen Übung auch in entgegengesetzter Richung, also vom Arbeitnehmer aus, wenn dieser in der Vergangenheit freiwillige Leistungen dem Arbeitgeber gegenüber erbracht hat. Beispiel: regelmäßige freiwillige Mehrarbeit zu festgelegten Zeiten und in festgelegter Menge.

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Community-Antworten (1)

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rolfo

30.03.2010 um 17:50 Uhr

Für jegliche Art der Mehrarbeit ( Überstunden) auch freiwillige ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig. Eine betriebliche Übung zur Ableistung freiwilliger Mehrarbeit gibt es nicht. Der MA muss sich nur auf seinen Arbeitsvertrag berufen.

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