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Verstoß gegen §99 BetrVG - Welche Schritte sind einzuleiten?

A
Anapana
Jan 2018 bearbeitet

Welche Schritte sind einzuleiten, wenn der AG dem BR keine Bewerbungsunterlagen nach §99 BetrVG zur Verfügung stellt mit der Begründung, es handele sich um einen Leitenden Angestellten. Es geht hier um eine Abteilung des Betriebes für die der AG schon länger die Zuständigkeit des BR verneinte und eben keine Bewerberunterlagen lieferte. Im Zuge der BR-Wahl wurde die Zuständigkeit eingeräumt, die MA haben mitgewählt und alle anderen Bewerberuntgerlagen wurden dem BR danach auch (nachträglich) vorgelegt. Allein für einen MA (wahlberechtigt, laut Wahlvorstand kein Leitender Angestellter) wird nun behauptet, er sei LA - und das würde notfalls gerichtlich geklärt werden müssen. Was müssen/können wir tun, damit wir die Unterlagen vorgelegt bekommen?

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Community-Antworten (3)

G
geploeg

30.03.2010 um 15:47 Uhr

Verstehe ich das richtig, dass ihr die Bewerbungsunterlagen von einem schon seit längerer Zeit eingestellten MA nachtäglich einsehen wollt?

A
Anapana

30.03.2010 um 16:45 Uhr

Ja, dem (alten) BR sind §99 BetrVG-Unterlagen vorenthalten worden, er hat die neuen Mitarbeiter 'entdeckt' und die Beteiligung nach §99 eingefordert. Nach langer Weigerung, Auseinandersetzung und schließlicher Klärung (durch ausserplanmäßige BR-Wahl bzw. Anerkennung der GL), dass der BR für diesen Teil des Betriebes zuständig ist, wurden alle Unterlagen zurückliegender 'Neueinstellungen vorgelegt - bis auf den Einen, da er leitender Angestellter sei (was er nach Wahlvorstand und gängiger Rechtssprechung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ber nicht ist). Um diesen 1 Fall von Einstellungsunterlagen geht es.)

P
Petrus

31.03.2010 um 18:28 Uhr

Es gibt da zwei Möglichkeiten: §23(3) bzw. §101...

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