450,- Euro-Kräfte: Status Teilzeitkräfte?
Wie sind 450,- Kräfte zu bewerten, wenn es um Betriebszugehörigkeit/Jubiläumsgratifikationen geht? Ein Urlaubsanspruch besteht. Können somit auch weitere Rechte gerechtfertigt werden?
Community-Antworten (4)
12.04.2021 um 18:54 Uhr
Die Betriebszugehörigkeit dürfte vom Urlaubsanspruch unabhängig sein. Aber da selbst der besteht ....
Wo liegt denn das Problem? Ich meine ... wer geht denn hin und will eine Jubiläumsgratifikation nicht zahlen, nur weil es sich um einen 450 Euro-Jobber handelt? Oder hat man nicht drauf geachtet, die entsprechend anteilig zu stellen und somit bekäme der 450 Euro-Jobber 6 Monatsgehälter?
12.04.2021 um 19:05 Uhr
Können somit auch weitere Rechte gerechtfertigt werden? Alle Rechte einer Teilzeitkraft, nicht mehr, nicht weniger ist eine 450 € Kraft!
13.04.2021 um 10:24 Uhr
"Alle Rechte einer Teilzeitkraft, nicht mehr, nicht weniger ist eine 450 € Kraft!" Wenn diese absolut korrekte Meinung sich denn nur tatsächlich endlich mal überall durchsetzen würde.
13.04.2021 um 11:27 Uhr
Da hast du wohl Recht.
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