Erstellt am 12.04.2021 um 16:54 Uhr von celestro
Die Betriebszugehörigkeit dürfte vom Urlaubsanspruch unabhängig sein. Aber da selbst der besteht ....
Wo liegt denn das Problem? Ich meine ... wer geht denn hin und will eine Jubiläumsgratifikation nicht zahlen, nur weil es sich um einen 450 Euro-Jobber handelt? Oder hat man nicht drauf geachtet, die entsprechend anteilig zu stellen und somit bekäme der 450 Euro-Jobber 6 Monatsgehälter?
Erstellt am 12.04.2021 um 17:05 Uhr von nicoline
*Können somit auch weitere Rechte gerechtfertigt werden?*
Alle Rechte einer Teilzeitkraft, nicht mehr, nicht weniger ist eine 450 € Kraft!
Erstellt am 13.04.2021 um 08:24 Uhr von rtjum
"Alle Rechte einer Teilzeitkraft, nicht mehr, nicht weniger ist eine 450 € Kraft!"
Wenn diese absolut korrekte Meinung sich denn nur tatsächlich endlich mal überall durchsetzen würde.
Erstellt am 13.04.2021 um 09:27 Uhr von nicoline