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Freistellung BR - muss hierzu nicht im Gremium beraten und ein Beschluss gefasst werden?

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paggio
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben jetzt die BR-Wahl abgeschlossen, uns steht nach dem BetrVG eine Freistellung zu. Meine Frage hierzu, können der Versitzende und der Stellvertreter einfach sagen, wir teilen uns die Freistellung? Oder muss hierzu nicht im Gremium beraten und ein Beschluss gefasst werden? Wo finde ich die rechtliche Grundlage hierüber?

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Community-Antworten (5)

M
monalisa

29.03.2010 um 22:39 Uhr

@paggio, § 38 BetrVG! Dort findest du alles, was für eure Freistellung wichtig ist. Wer und in welcher Form eure Freistellung eingesetzt wird, bestimmt das gesamte Gremium, nicht nur die beiden!

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Dielöwin

30.03.2010 um 10:20 Uhr

Guten Morgen habe jetzt hier im Forum schon etliche Male gelesen eine Freistellung aufzuteilen. Mag ja jeder anders darüber denken.. aber ich bin der Meinung daß man die Freistellung nicht aufteilen sollte. Wir hatten daß hier bei uns auch schon mal ...und es ist mehr wie schief gelaufen

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rolfo

30.03.2010 um 11:19 Uhr

Wenn ihr die Freistellung aufteilen wollt müsst ihr euch erst mit der Geschäftsleitung darüber beraten. Ansonsten gebe ich der Löwin recht, bei nur einer Freistellung funktioniert das mit der Aufteilung in der Regel nicht, wir hatten es auch probiert und mussten feststellen dass es nicht funktioniert.

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Immie

30.03.2010 um 11:33 Uhr

@Dielöwin Bist du freigestelltes BRM?

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Dielöwin

30.03.2010 um 13:41 Uhr

@immie Ja ich bin BRV und freigestellt. Was natürlich sehr viel Sinn macht ,auch zu delegieren. Sei es Ausschüsse zu besetzen oder den BRM Aufgaben zu geben die sie mittlerweilen auch gerne annehmen (auch wenn ich Frau bin ohne Wiederworte:)) Es ist auch schon so dieses Amt als BRV besser und geklärtet ausführen zu können weil ich mich auch intensiver damit auseinandersetzen kann. Aber wie gesagt daß ist hier nur meine Meinung.

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