Ahoi,

ein Kollege moechte das Arbeitsverhaeltnis aufloesen; er hat in der ersten Juniwoche zum 15. Juli gekuendigt, die Kuendigung wurde vom Arbeitgeber auch akzeptiert ...

... der nun aber darauf verweist, dass der Kollege (etwas) laenger als zwei Jahre im Unternehmen beschaeftigt gewesen ist und deshalb zwar mit einer Frist von vier Wochen, aber nur zum Monatsende gekuendigt werden kann. Ich bin mir nicht sicher, wie ich den 622 BGB an dieser Stelle auslegen muss - wer hat Recht? Der Arbeitgeber oder der Kollege?

Danke sagt das

JePilein