W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellungen nach D'Hondt

O
orchi
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

wie werden in einem neue gewählten Betriebsrat, 7 Listen, davon aus 4 Listen gewählte Räte - 43 zu 6 - die Freistellungen ermittelt.

Zu wählen sind 30 Freistellung - davon 20 per Gesetz und 10 vom Arbeitsgeber zusätzlich.

Wird nach Listen - 1: 3 Sitze, 2: 2 Sitze 3: 1 Sitz, separat ermittelt oder gesamthaft nach D'Hondt.?

Wer kann bitte rasch antworten, da bereits morgen (innerhalb der 3 Tagesfrist) bereits die konstituierende Sitzung stattfindet.

Das gleiche stelle ich für den Betriebsrausschuss: 11 Mitglieder

Vielen Dank Maria-49

1.34705

Community-Antworten (5)

K
Kölner

29.03.2010 um 16:45 Uhr

Nach d'Hondt! Aber die Rechtsanwälte eines solchen Gremiums in dieser Grösse wissen sicherlich bescheid!

D
Dielöwin

30.03.2010 um 09:52 Uhr

Hallo orchi... hätte mal ne Frage zu eurer Betriebsgröße (MA) Du schreibst per Gesetz 20 Freigestellte ... es muß doch aber immer eine ungerade Zahl an BRM sein?

I
Immie

30.03.2010 um 10:02 Uhr

Das müssen ca 26000 MA sein. 45-47 BRM

D
Dielöwin

30.03.2010 um 10:16 Uhr

Hallo Immie aber nach Aussage von Orchi sind es ja lt. Gesetz nur 20? BRM . Dann komm ich auf ca. 2.500 - 3.000 MA ...Du aber schreibst 26.000?

I
Immie

30.03.2010 um 10:33 Uhr

20 "Freistellungen" ... nicht BRM

Ihre Antwort