Hallo zusammen,

bei uns stellt sich gerade die Problematik, dass aufgrund Ausscheidens einer Betriebsratsmitglied ein Nachrücker eingesetzt werden müsste.
Dieser (einzige) Nachrücker wird gerade jedoch neu in einer Niederlassung des Unternehmens eingesetzt. Diese Niederlassung ist örtlich weit entfernt, jedoch auf der Neugründung nur aus dieser einen Person bestehend.

Kann ich diese Person jetzt noch als Nachrücker für den Hauptsitz nehmen?

vielen Dank im Vorraus.