Betriebsrat, Nachrücker in anderer Niederlassung
Hallo zusammen,
bei uns stellt sich gerade die Problematik, dass aufgrund Ausscheidens einer Betriebsratsmitglied ein Nachrücker eingesetzt werden müsste. Dieser (einzige) Nachrücker wird gerade jedoch neu in einer Niederlassung des Unternehmens eingesetzt. Diese Niederlassung ist örtlich weit entfernt, jedoch auf der Neugründung nur aus dieser einen Person bestehend.
Kann ich diese Person jetzt noch als Nachrücker für den Hauptsitz nehmen?
vielen Dank im Vorraus.
Community-Antworten (1)
12.04.2021 um 14:53 Uhr
Ja.
Keinesfalls dürft Ihr in vorauseilendem Gehorsam einen Nachrücker nicht berufen. Der Arbeitgeber ist hier in der Verantwortung: Er muss dafür sorgen, dass der Kollege nicht an der Betriebsratarbeit gehindet wird, bzw. vertreten wird, wenn er BR-Arbeit leisten muss.
Vielleicht legt der Kollege aber auch von sich aus das Amt nieder, weil ihm die Sache zu umständlich wird. Dann sind bei Euch wohl Neuwahlen angesagt.
Gruß
Enigmathika
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