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Betriebsrat für Betriebsteil gründen

M
matthäus.munich
Apr 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es einen Betriebsrat für die einzelnen Niederlassungen. In der neuen Niederlassung, die für ein Projekt gegründet wurde, welches vierJahre dauert gibt es jedoch noch keinen und laut Aussage der GF ist der Betriebsrat der Zentrale auch nicht für uns zuständig.

Nun ist es leider so, dass die Leitung der Niederlassung nach Lust und Laune entscheidet. Mitarbeiter werden unter Druck gesetzt und genötigt Aufgaben auszuüben für welche Sie nicht qualifiziert sind und sollen dann noch bestätigen, das alles korrekt läuft.

Ist es korrekt, dass wir in der Niederlassung unseren eigenen BR brauchen, um der Situation entgegen zu wirken oder ist der BR der Unternehmenszentrale doch für uns verantwortlich? Die Zentrale ist 500 km entfernt und die nächste Niederlassung 15km.

Vielen Dank für eure Antworten.

Beste Grüße

76301

Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

03.03.2018 um 17:52 Uhr

Vielleicht fragt Ihr lieber den Betriebsrat des Hauptbetriebes als die Geschäftsleitung.

Ansonsten gibt die Antwort der § 4 Abs. 1 BetrVG: "1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

  1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
  2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend.

Ich würde sagen - wählt einen eigenen Betriebsrat

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